Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-19
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-19
Wortprotokoll
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und diese Bestimmung betreffend die Fesselung zu streichen. Unsere Kommission und in der Folge auch der Ständerat haben diesen Artikel aufgrund von Eingaben des Bundesstrafgerichtes und des Polizeibeamtenverbandes gestrichen.
Das Bundesstrafgericht führte aus, es sei eine unnötige Detaillierung, die in ihrer Ausformulierung praxisfern sei und allenfalls in ein Polizeigesetz gehöre. Der Polizeibeamtenverband seinerseits hat in einem zweiten Schreiben gegenüber der Kommission Folgendes festgehalten: "Die Fesselung mit Handschellen in einem Gesetz reglementieren zu wollen, wo Formmängel so stark verankert sind, wird eine grosse Anzahl von Beschwerden hervorrufen und die Strafbehörden damit unnötig überlasten." Dieser Artikel enthalte im Übrigen keinen Hinweis auf die Sicherheitsbestimmungen, die das systematische Tragen von Handschellen beim Transport zwingend vorschreiben. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Frage der Fesselung eine rein sicherheitspolizeiliche Angelegenheit sei. Wann eine Person gefesselt werden müsse, hänge von der jeweiligen Situation vor Ort ab, welche sich immer wieder verschieden darstelle. Vielfach sei es eine Frage der Sicherheit der Beteiligten und nicht des Festnahmegrundes. Bis heute habe sich die Problematik denn auch befriedigend im Rahmen des allgemeinen polizeilichen Handelns mit dem Verhältnismässigkeitsprinzip lösen lassen.
Auch von der Wissenschaft wurde es begrüsst, wenn hier auf zu detaillierte Regelungen verzichtet wird. Der allgemeine Grundsatz der Verhältnismässigkeit reiche als Massstab für die Polizeiarbeit aus und das Gesetz solle nicht alle Einzelheiten regeln. Der Zürcher Professor Niklaus Schmid erklärte vor Kurzem in der Zeitschrift "AJP": "Im lobenswerten Bestreben, die StPO vom Ballast zu befreien, hat der Ständerat gewisse Vorschriften ersatzlos gestrichen", und er erwähnt dann Artikel 211 betreffend die Fesselung.
Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, am Beschluss des Ständerates festzuhalten.