Schwaller Urs · Ständerat · 2007-09-24
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-24
Wortprotokoll
Im Grundsatz geht es dann eigentlich auch um die Frage, ob der Status quo beibehalten oder ein Schritt in Richtung einer gewissen Öffnung getan wird. Wenn ich den vorgelegten Artikel nehme, so stelle ich fest, dass drei Absätze, nämlich die Absätze 1 und 1bis sowie der nachher zu diskutierende Absatz 3, eng miteinander verzahnt sind. Ich unterstütze jeweils die Mehrheit.
Ich möchte in dieser Diskussion versuchen, die Fragestellung noch einmal kurz in den Kontext einzubetten. Dreh- und Angelpunkt der ganzen Vorlage sind für mich einerseits die [PAGE 754] schweizweit angeordneten und alsdann zu veröffentlichenden Betriebsvergleiche zwischen Spitälern, insbesondere zu Kosten und medizinischer Ergebnisqualität, sowie andererseits die ebenfalls schweizweit auf der gleichen Grundlage einzuführenden Fallpauschalen. Mit diesen beiden Instrumenten werden wir die Kosten besser in den Griff bekommen, wie zudem in Sachen Qualität und Behandlungsergebnisse auch etwas mehr Transparenz geschaffen wird.
Ist dies der Fall, so ist es für mich nur folgerichtig, dass der Patient sein Spital und seine Leistungserbringer auch wählen kann. Es kann ja nicht sein, dass ich als Patient, nur weil ich keine Zusatzversicherung habe, gezwungen bin, in ein Spital zu gehen, das mir vom Kantonsplaner vorgegeben wird, und dies, obwohl gerade dieses Spital punkto Qualität und Behandlungsergebnisse schlechtere Resultate aufweist als ein anderes Spital in der Nähe oder auch in einem anderen Kanton. Mit der Bedingung nun, dass die Wahl nur aus den auf der Liste des Wohn- und Arbeitsortes aufgeführten Spitälern stattfinden kann, wie ebenfalls mit der Einschränkung, dass der Wohnkanton ausser bei Notfällen und bei medizinischer Notwendigkeit höchstens den Kostenanteil zu bezahlen hat, der auch im teuersten Listenspital dieses Kantons anfallen würde, haben wir in der Kommission mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit genug Bremsen zugunsten unserer Kantone eingebaut. Mit diesen Bremsen, wenn ich das so ausdrücken darf, ist auch die notwendige finanzielle Sicherheit für die zahlenden Kantone gegeben.
Man sagte uns auch vonseiten der Kantone - und in den letzten Tagen haben wir entsprechend viel Post erhalten -, dass mit diesem ersten Schritt zur freien Spitalwahl keine kantonale Planung mehr möglich sei. Das stimmt so aber nur sehr bedingt. Bereits heute können sich ja Zusatzversicherte ausserhalb des Kantons oder sogar im Ausland behandeln lassen. Eine umfassende und abgesicherte kantonale Planung ist ja bereits heute nicht möglich. Im Übrigen bleibt der Widerspruch zwischen Planung und Wettbewerb ja immer bestehen und wird so lange bestehen bleiben, wie wir den Schritt zum Monismus nicht gemacht haben. Diesen Schritt wollen die Kantone aber ebenfalls nicht. Die Vorlage nimmt nun als Ausgangspunkt, dass inskünftig weniger der Kanton, sondern der Patient sagen soll, wo er hingehen und sich auch behandeln lassen will. Ich meine, wir können nun endlich auch den nur grundversicherten Patienten für mündig erklären und ihm die Wahl des Spitals zutrauen. Und ich meine, dass mit unserem Mehrheitsantrag auch den Interessen der Kantone Genüge getan ist.
In diesem Sinne lade ich Sie denn auch ein, die Mehrheit zu unterstützen. Mir scheint es in dieser ganzen Diskussion wichtig zu sein, dass sich nun etwas bewegt und dass wir nicht beim Status quo bleiben.