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Stähelin Philipp · Ständerat · 2007-09-24

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-24

Wortprotokoll

Ich wundere mich eigentlich, dass das Votum von Frau Fetz nicht bereits bei Absatz 1 gekommen ist und weshalb Absatz 1 von Artikel 41 bis jetzt in der ganzen Diskussion überhaupt nie zu irgendwelchen Fragen und Bemerkungen Anlass gegeben hat. Schauen Sie sich das an, dort werden beim ambulanten Bereich die Kosten ebenfalls höchstens nach dem Tarif, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person und in deren Umgebung gilt, verrechnet. Also auch dort gilt der Wohn- bzw. Arbeitskanton. Das ist exakt das gleiche System, welches wir hier in Absatz 1bis nun auch für den stationären Teil übernehmen.

Wenn man ringsum im ganzen Land freie Wahl - wie hoch und wie spezialisiert und wie auch immer - gewähren möchte, dann hätte man das systemgerecht auch bei Absatz 1 einbringen müssen. Das haben wir aber nicht getan. Dieses System dort funktioniert für den ambulanten Bereich seit jetzt bald zehn Jahren so. Ich habe noch selten viel darüber reklamieren hören. Es wirkt eben auch in jenem Bereich, unter anderem wegen dem schönen Wörtlein "höchstens", etwas in eine Richtung, welche kostenmindernd wirkt - darauf möchte ich hinweisen -, wenn wir eben den Tarif anwenden, welcher im Wohnkanton gilt. Das bedeutet übrigens, dass die freie Spitalwahl, Frau Fetz, für Basel-Städter wohl völlig ungehindert gilt, weil nämlich die Tarife in Basel-Stadt recht hoch angesetzt sind. Die Basel-Städter können hin, wo sie wollen.

Hingegen ist es umgekehrt etwas anders. Wenn dann ein Einwohner eines Kantons mit tiefen Tarifen eben an einen anderen Ort will, der die genau gleiche Behandlung anbietet - vielleicht ein Universitätsspital für den Blinddarm, obwohl die Blinddarmoperation selbstverständlich im eigenen Spital auch angeboten wird, allerdings zu einem etwas günstigeren Tarif -, dann muss eben das zu seinen Lasten gehen und nicht zulasten der Prämien- und Steuerzahler seines Wohnkantons. Darum geht es doch am Schluss, nicht wahr? Die Mehrkosten zahlen dann die Versicherten und die Steuerzahler des Wohnkantons. Da gibt es eine Verteilung, und wer sich eine teure Behandlung leisten will, der macht das auf Kosten aller anderen.

Das ist vielleicht auch eine solidarische Art und Weise - mir behagt diese nicht. Ich sage es noch einmal: Das wirkt kostensteigernd. Wenn Sie bei unserem System bleiben, bei der Mehrheit, dass eben der Tarif des Wohnkantons gilt, dann bedeutet das unwillkürlich, dass problemlos vom teuren Tarifkanton zum anderen gewechselt werden kann, dass umgekehrt aber eine Schwierigkeit besteht. Das bedeutet, dass der teure Kanton auch einem gewissen Druck ausgesetzt wird, seine Tarife nach unten zu korrigieren. Übrigens läuft dafür die Sache für den Kanton und den Prämienzahler des Hochtarifkantons besser; sie zahlen dann tendenziell auswärts weniger. Beides wirkt im Effekt in eine kostendämpfende Richtung. Ich glaube, das wollen wir ja alle.

Sie haben darauf hingewiesen, dass hier eine Zweiklassengesellschaft entstehen könnte. Ich höre dieses Argument bei praktisch allen Verbesserungen des KVG, welche kostensenkend wirken. Hier kann ich Sie beruhigen: Ich bin völlig überzeugt, wenn diese Mechanik der Anwendung des tieferen Tarifs des Wohnkantons zum Spielen kommt, dann wird das Auswirkungen auf das neue System der DRG haben. Dann wird das tendenziell dazu führen, dass sich die DRG-Tarife der ganzen Schweiz anpassen. Machen wir das aber nicht, dann haben die Spitäler des Hochtarifkantons gar keine Veranlassung, die Tarife zu senken; je höher, desto besser das Geschäft. Weshalb sollen sie die Tarife senken? Zahlen müssen der auswärtige Wohnkanton und die dortige Krankenkasse ohnehin. Auch das lenkt in eine falsche Richtung.

Sie haben auch das Beispiel Notfall angeführt und gesagt, wie hier Hunderte von Fällen zu Schwierigkeiten führen. In der Praxis - da kann ich Sie beruhigen - läuft das anders. Natürlich gibt es immer mal wieder auch einen Notfall, der sich schlussendlich nicht als Notfall herausstellt. Wie geht das? Die Spitäler wissen haargenau, dass sie das zu prüfen haben, und die Spitäler setzen auch alles daran, dass in solchen Fällen eben die Behandlung allenfalls stattfindet, dann aber der Patient raschestmöglich wieder in seinen Wohnkanton zurückkommen kann und dort eben wieder zu tieferen Kosten behandelt wird. Das ist der Normalfall, und das läuft eigentlich in der Praxis bis jetzt gar nicht so schlecht ab. Insgesamt stehen wir hier vor der Frage: Wollen wir die Kantone - und deren Versicherte -, welche heute alles daransetzen, ihre Kosten und demzufolge ihre Tarife tief zu halten, verpflichten, ausserkantonal höhere Auslagen zu generieren? Wollen wir das? Dann belasten wir auch das Gesamtsystem. Dann müssen wir uns aber auch nicht wundern, wenn dann eben die Prämien insgesamt wieder ansteigen. Ich bitte Sie, hier den richtigen Weg zu wählen, nämlich jenen, welcher im Effekt in die Richtung von tieferen Preisen wirkt.

Ich bitte Sie, mit der Mehrheit zu stimmen.

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