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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2007-09-25

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Im Nationalrat wurden Befürchtungen geäussert, dass mit der Streichung der Tages- und/oder Nachtstrukturen die entsprechenden Leistungserbringer ausgeschlossen würden. Tatsache ist aber, dass diese Leistungen auch bei Einrichtungen mit ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen oder bei Pflegeheimen vergütet werden, sofern die leistungserbringende Institution an sich anerkannt ist. Die Tagesinstitution muss also entweder auf der Tagesheimliste geführt werden, oder sie ist als Spitex-Organisation anerkannt, oder sie wird von einer Spitex-Organisation betreut; dann wird die Leistung der Spitex-Organisation übernommen.

Im Rahmen der Spitalfinanzierung wurde das Konzept "Teilstationär" gestrichen. Aus Sicht des KVG ist das Konzept "Teilstationär" grundsätzlich eine Abwandlung des akutstationären Konzeptes. Die Pflegeeinrichtungen, die heute Tages-, Nacht- oder Ferienpatienten aufnehmen, sind nach der heute geltenden Interpretation unter den Pflegeheimen subsumiert. In diesem Sinne stellt die Streichung des Begriffs "teilstationär" keine Streichung von Tageseinrichtungen dar.

Ich möchte aber noch festhalten, dass nur die Kosten der Pflegeleistungen von den Krankenversicherern übernommen werden. Die Aufenthaltskosten hingegen werden von der Krankenversicherung nur bei einem stationären Aufenthalt übernommen.

Ich bitte Sie, dem Antrag Ihrer Kommission auf Festhalten zuzustimmen.

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