Lexipedia

preparatory:AB 78260

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-09-25

Wortprotokoll

Hier gibt es eine Mehrheit und eine Minderheit. Ich spreche im Namen der Mehrheit.

Gemäss Nationalrat soll die Übergangspflege voll von den Krankenversicherern übernommen werden. Die volle Übernahme der Kosten, so der Nationalrat, sei notwendig, weil mit den geplanten Fallpauschalen in den Spitälern die Verkürzung der Spitalaufenthalte eingeleitet werde. Das wiederum bedinge aber eine nachgelagerte professionelle Akut- und Übergangspflege. Nur so könnten mögliche Wiedereintritte in ein Spital verhindert werden. Als Teil der Behandlung einer akuten Erkrankung sei diese Pflege zwingend voll durch die Krankenversicherer zu übernehmen. Zudem könne die Akut- und Übergangspflege nicht mit der Langzeitpflege über einen Leisten geschlagen werden, weshalb sie voll über die OKP zu finanzieren sei.

Der Nationalrat hat nach unserer Meinung mit dem Entscheid, dass die OKP die Vollkosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege, die ambulant oder im Pflegeheim durchgeführt wird, während einer vom Bundesrat bestimmten Dauer übernehmen soll, einen Entscheid getroffen, der weit über die ursprünglichen Absichten des Parlamentes bei der Pflegefinanzierung hinausgeht.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist deshalb der Meinung, dass an unserem Beschluss festgehalten werden soll. Die Unterscheidung bei der Pflege ist nicht von Vorteil, ja kann zu falschen Anreizen führen. Insbesondere würde die Langzeitpflege dadurch schlechtergestellt. Die Krankenversicherer sollten dazu verpflichtet werden, die Kosten für die Pflege zu tragen, unabhängig davon, wie lange die Pflege dauert. Eine Sonderbehandlung der Akutpflege würde zu Mehrkosten führen, die über die Prämien zu finanzieren wären. Dies wiederum widerspricht unserem Grundsatzentscheid, dass die Überführung der Pflegefinanzierung kostenneutral zu geschehen hat. Mit einem solchen Entscheid würde zudem eine eigentliche "Wundertüte", wie das in unserer Kommission gesagt worden ist, geöffnet, weil die Übergangspflege nirgends definiert ist.

Die Kostenfolge wird von den verschiedenen Kostenträgern denn auch unterschiedlich eingeschätzt. Für den Fall, dass die Kosten z. B. während 60 Tagen voll von der Krankenversicherung übernommen werden müssen, wird seitens des Departementes mit einem zusätzlichen Betrag für die Krankenversicherer von rund 130 bis 250 Millionen Franken gerechnet. Bei einem Stimmenverhältnis von 9 zu 3 bittet Sie die Kommission deshalb, auf Absatz 1bis zu verzichten.

Die Mehrbelastung wiegt umso mehr, als dadurch die finanzielle Last der Patientinnen und Patienten nicht etwa kleiner wird. In den meisten Kantonen wird mit dieser Finanzierungsänderung nämlich nicht der Patient, sondern die öffentliche Hand entlastet. Die Rechnung für den Patienten zur Finanzierung der nichtgedeckten Kosten wird trotz Vollfinanzierung nicht kleiner werden.

In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen.