Brändli Christoffel · Ständerat · 2007-09-25
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte meinen Ordnungsantrag wie folgt begründen: Es gehört zum Versicherungsgeschäft, sich mit Risiken auseinanderzusetzen und selbstverständlich auch Risiken zu selektionieren. Das KVG ist insofern speziell, als ein Obligatorium besteht und die Versicherer eine Aufnahmepflicht haben. Dadurch haben Versicherer, denen Versicherte mit hohen Risiken zulaufen, wegen den damit verbundenen hohen Kosten Probleme; Versicherer mit einem Kundenstamm mit geringen Risiken expandieren und können günstige Prämien anbieten. Mit dem KVG ging man nun davon aus, dass sich das Problem am Markt von selbst löse, weil die Versicherten jederzeit die Versicherung wechseln können und sich damit die Prämien angleichen sollten. Der Markt sollte also das Problem lösen. Es sei nicht Sache des Gesetzgebers, einzugreifen, wenn sich die Versicherten nicht marktkonform verhalten. Trotzdem wurde damals zur Absicherung und zur Vermeidung zu vieler Wechsel ein Risikoausgleich eingerichtet, mit dem sich eine übertriebene Risikoselektion hätte vermeiden lassen sollen. Dieser Effekt ist - das ist zuzugeben - nicht eingetreten; viele Versicherte wechseln nicht in die günstigen Versicherungen, aus welchen Gründen auch immer. Damit ist das Gefälle in der Versicherungsstruktur der einzelnen Versicherungen sicher grösser geworden.
Nun trifft es zu, dass Versicherungen neue Kassen gegründet haben, um am Versicherungsmarkt bestehen zu können, und es trifft auch zu, dass damit eine Risikoselektion einhergehen kann. Herr Frick ist nun der Auffassung, dass mit einem Verbot sogenannter Billigkassen - ich gehe jetzt nicht auf die Definition dieses Begriffes ein; ich habe lieber billige Kassen als teure Kassen, aber das ist jetzt mehr ironisch gemeint - das Problem gelöst werden könnte; dies, obwohl wir hier in diesem Rate das Problem bereits angegangen haben und den Risikoausgleich ausgebaut haben. Man kann davon ausgehen, dass auch der Nationalrat dies tun wird. Man kann selbstverständlich darüber diskutieren, ob die getroffenen Massnahmen genügen oder nicht.
Nun ist es nicht ganz richtig, wenn man davon ausgeht, dass Kassen oder Konzerne nur wegen der Risikoselektion eine Mehrkassenstrategie fahren. Es kann durchaus Gründe geben, warum ein Konzern oder eine Gruppe mehrere Produkte hat oder in mehreren Gesellschaften Versicherungsangebote macht. Es könnte beispielsweise Sinn machen, zur Förderung von Managed Care mit einer speziellen Versicherung und einem eigenen Erscheinungsbild auf dem Markt aufzutreten. Bei der Übernahme einer Versicherung macht es vielleicht Sinn, die bisherige Gesellschaft mit ihrem Namen beizubehalten, da er etabliert ist, und sie nicht in die eigene Versicherung zu integrieren. So sind Zusatzversicherungen bei den meisten Gesellschaften bereits in mehrere Gesellschaften ausgegliedert.
Die Definition des Begriffes Billigkasse ist - das möchte ich auch deutlich sagen - nicht sehr einfach. Wir kennen am Markt Konzerne, die aus verschiedenen Gesellschaften bestehen. Da wäre es sehr einfach, diese Feststellung zu machen. Aber es gibt auch ein sehr grosses Konglomerat, das eben nicht eine Konzernstruktur hat, sondern Dienstleistungen anbietet. Dann haben Sie einfach viele einzelne Gesellschaften, die von diesem Konzern Dienstleistungen beziehen, also zum Beispiel die Werbung, die Buchhaltung usw. Aber an und für sich stehen sie selbstständig da. Da gibt es einige Probleme mit Abgrenzungen.
Geprüft werden sollten neben dem Verbot auch andere Massnahmen. So gibt es beispielsweise die Anregung, den Risikoausgleich noch weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit, die in letzter Zeit auch angesprochen worden ist, ist die, dass man sagt, ein Konzern, der mehrere Gesellschaften betreibt, muss all seinen Versicherten all seine Angebote transparent machen. Wenn Sie fünf Billigkassen haben, müssen Sie also all Ihren Versicherten diese Angebote transparent machen. Dann wechseln die Versicherten innerhalb eines Konzerns.
Ich möchte aber mit diesen Ausführungen nicht bestreiten, dass sich die von Herrn Frick aufgeworfenen Fragen stellen. Ich bin der Auffassung, dass diese Probleme eingehend analysiert werden müssen und dass dann zu entscheiden ist, welche Massnahmen die richtigen sind, um dieses Problem anzugehen. Persönlich bin ich eher der Meinung, dass das Problem über Marktmechanismen und nicht über zusätzliche Regulierungen angegangen werden muss. Der Risikoausgleich ist ein Weg dazu, eine andere Möglichkeit sind Transparenzvorschriften, selbstverständlich ist auch eine konsequentere Wahrnehmung der Aufsichtspflicht vonseiten des BAG möglich. An und für sich ist es ein Aufsichtsproblem, wenn man hier von Verzögerungen und dergleichen spricht. Die Aufsichtsorgane müssen hier entsprechend intervenieren.
Ich möchte Sie deshalb bitten, diesen ganzen Fragenkomplex - ich habe jetzt bewusst keine Wertungen vorgenommen - der Kommission zur Vorprüfung zu übertragen. Die Geschäftsordnung sieht das vor, wobei ich hier auch zum Ausdruck bringen möchte, dass ich erwarte, dass die Kommission diese Fragen sehr rasch angeht und wir sie dann aufgrund einer Gesamtauslegeordnung beantworten können und uns jetzt nicht einfach auf ein Verbot fokussieren.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen.