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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-10-04

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Die Anträge Maissen und Epiney haben der Kommission nicht vorgelegen, und die ganze Frage war in der Kommission auch nie ein Thema - ich denke zu Recht, denn nach meiner Meinung gehört dieses Thema nicht ins EMG, sondern ins Atomgesetz. Sie haben jetzt einige Male Zahlen gehört, ich möchte sie doch noch einmal repetieren.

Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten für die Kernkraftwerke betragen nach der letzten Überprüfung etwa 14,6 Milliarden Franken. Die Stilllegungskosten in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken werden durch den Stilllegungsfonds sichergestellt, der durch Beiträge der Kernkraftwerke gespiesen wird. Im Moment sind im Fonds etwa 900 Millionen Franken. Für die Entsorgungskosten von 13,1 Milliarden Franken nehmen die Betreibergesellschaften Rückstellungen vor. Hier beträgt der Betrag, der zurückgestellt ist, etwa 8 Milliarden Franken.

Bis 1999 hat der Bundesrat von seiner Kompetenz keinen Gebrauch gemacht, die Erzeuger der radioaktiven Abfälle zur Leistung angemessener Beiträge an die Sicherstellung der Entsorgungskosten zu verpflichten. Das hat sich aber geändert. Der Bundesrat hat die Schaffung eines Entsorgungsfonds beschlossen. Teile davon sind bereits in Kraft, und der Rest wird ab dem 1. Januar 2001 operabel. Ich denke, mit diesem Entsorgungsfonds sei das Problem angemessen gelöst. Die Finanzierung der Kosten ist sichergestellt.

Ich bitte Sie, die Anträge Maissen und Epiney abzulehnen, denn das Problem gehört, wenn überhaupt, ganz sicher nicht ins EMG.