Lexipedia

Bürgi Hermann · Ständerat · 2007-09-25

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-25

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zum Stellenwert dieses Gesetzes. Vorweg gestehe ich, dass ich ein ambivalentes Verhältnis zu diesem Gesetz habe: Auf der einen Seite sind wir uns alle bewusst und stimmen im Grundsatz überein, dass die Mehrsprachigkeit ein Wesensmerkmal unseres Landes ist, aber auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob dieses Gesetz wirklich notwendig ist und ob die tatsächliche Situation wirklich verbessert wird. Der Bundesrat hat ja eine Kehrtwendung in dieser Frage vollzogen. Aufgrund des Prozesses, der im Nationalrat durch diese parlamentarische Initiative ausgelöst worden ist, bin ich in Abwägung aller massgeblichen Gesichtspunkte dann zum Schluss gekommen, dass wir auf die Vorlage eintreten sollten. Ich bin aber auch der Meinung - und das sollte man hier unterstreichen -, dass man die Bedeutung und die Wirkung dieses Sprachengesetzes nicht überschätzen sollte.

Wenn man die Verhandlungen des Nationalrates zur Kenntnis nimmt, kommt man nicht umhin festzustellen, dass einzelne Votanten den festen Boden der Realität etwas unter den Füssen verloren haben. Da wurde das Hohelied der Mehrsprachigkeit, des nationalen Zusammenhaltes und der nationalen Verständigung gesungen, und es wurde der Eindruck erweckt, dass diese Werte auf Gedeih und Verderb mit dem Erlass eines Sprachengesetzes verbunden seien. Herr Bundesrat Couchepin hat in diesem Zusammenhang zu Recht von einem "feu d'artifice" gesprochen. Emotionen gehören selbstverständlich auch zur Politik, aber es geht schon etwas zu weit, wenn man das Schicksal der Willensnation Schweiz gleichsam mit dem Sprachengesetz verquickt.

Was ist das Sprachengesetz? Es ist nicht mehr und nicht weniger als eine Ausführungsgesetzgebung zu den einschlägigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen, wobei das meiste bereits heute schon gilt und praktiziert wird. Ich bin mir selbstverständlich bewusst, dass die Sprachenfrage für die Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch sprechenden Miteidgenossinnen und Miteidgenossen möglicherweise eine viel grössere Bedeutung hat als für mich. Aus diesem Grund und aus Rücksicht auf diese sprachlichen Minderheiten bin ich auch der Meinung, dass der Erlass dieses Gesetzes richtig und wichtig ist. Ich bin bei der Abwägung zum Schluss gekommen, dass die Frage der Notwendigkeit weniger hoch zu gewichten ist als das Signal, das damit ausgesendet wird. So viel zum Stellenwert und zum Inhalt dieses Gesetzes.

Wie Sie nun alle wissen, ist ein Thema wirklich umstritten, nämlich der Beschluss des Nationalrates, den Kantonen durch Bundesrecht vorzuschreiben, dass als erste Fremdsprache eine Landessprache zu unterrichten sei. Ich war in dieser Frage als ehemaliger Erziehungsdirektor ursprünglich klar der Meinung, dass wir eigentlich eine Landessprache als erste Fremdsprache nehmen sollten. In der Zwischenzeit ist aber eine Entwicklung eingetreten, die es müssig macht, über diese Frage noch lange zu streiten und insbesondere jetzt auf Bundesebene den Kantonen hier Vorschriften zu machen.

Als Erstes halte ich fest: Aus meiner Sicht ist der Entscheid des Nationalrates verfassungswidrig. Ich habe hier eine Stellungnahme von Herrn Professor Bernhard Ehrenzeller, der sich sehr seriös mit dieser Frage auseinandergesetzt hat. Professor Ehrenzeller war der Mann, der im Rahmen der Bildungsverfassung die verfassungsrechtlichen Fragen abgeklärt und uns begleitet hat. Auch wenn das bei Professoren immer heikel ist - gilt doch der Grundsatz: Ein Gutachter ist einer, der gut achtet, wer ihm den Auftrag erteilt -, würde ich hier ganz klar sagen, dass Professor Ehrenzeller, der sich mit dieser verfassungsrechtlichen Frage beschäftigt hat, für mich glaubwürdig ist.

Es kommt dann auch noch die Tatsache hinzu, dass die Kantone nach langen, langen Diskussionen und zähen Verhandlungen eine Lösung gefunden haben; die Frau Kommissionspräsidentin hat das Harmos-Konkordat erwähnt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass Volksabstimmungen stattgefunden haben. Auch im Kanton Thurgau hat sich das Volk über den Sprachunterricht an der Primarschule ausgesprochen. Im Harmos-Konkordat findet sich eine ausführliche Regelung, die - und das ist entscheidend! - auf die einzelnen Sprachregionen Rücksicht nimmt.

Der Entscheid des Nationalrates ist, wie gesagt, nicht nur verfassungswidrig, er widerspricht auch dem Föderalismusprinzip, weil er die Bemühungen der Kantone sowie die diversen Entscheidungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zunichte macht. Er steht auch in krassem Widerspruch zum Geist des NFA. Im NFA haben wir uns dafür ausgesprochen, dass es verschiedene Ebenen gibt, auf denen man Probleme lösen soll, unter anderem im Bereiche des horizontalen Föderalismus. Das haben jetzt die Kantone gemacht, und das sollten wir respektieren!

Deshalb ersuche ich Sie, in der Detailberatung bei Artikel 15 Absatz 3 die entsprechende Korrektur vorzunehmen. In diesem Sinne bin ich für Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesetz.