Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-26
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-26
Wortprotokoll
Sie haben gesehen, dass wir bereit sind, dieses Postulat anzunehmen, weil uns das Anliegen auch schon längere Zeit beschäftigt und wir um diesen Vorstoss eigentlich auch froh sind.
Zunächst darf ich sagen: Was den Bundesrat anbelangt, nehmen wir es mit der Prüfung der Verfassungsmässigkeit sehr ernst. Wir veranlassen nichts im Bundesrat, ohne dass wir einen Erlass vom Bundesamt für Justiz - man kann darüber sprechen, ob das jetzt die richtige Instanz sei - auf die Verfassungsmässigkeit überprüfen lassen. Ich persönlich bin der Auffassung, dass die Verfassung etwas sehr Wesentliches sei, denn die Verfassung schützt vor politischer Willkür. Wenn man ein Anliegen hat - das haben wir erlebt -, dann sagt man: Da machen wir ein Bundesgesetz; es spielt nicht so eine Rolle, weil es ja ohnehin gilt. Der Verfassungshüter ist dann immer der Bösewicht. Darum wird die Verfassungsmässigkeit immer frühzeitig geprüft.
Die Reform des Unternehmenssteuergesetzes ist ein typisches Beispiel: Wir haben das geprüft, aber nur den Entwurf des Bundesrates. Nachher kommt das Parlament und macht eine ganz andere Vorlage. Dann können wir die Verfassungsmässigkeit nicht mehr prüfen, ausser das Parlament oder die Kommission würde uns die Sache erneut vorlegen. Ich erinnere an die Diskussion über die gefährlichen Hunde; das war ausserordentlich unbequem. Es war meine Sache, im Bundesrat zu sagen: Was ihr wollt, ist verfassungswidrig, weil der Bund nicht zuständig ist. Und dann kommen alle die Tricks, indem gesagt wird, man könne es auf den Tierschutzartikel abwälzen. Dann sagt man aber, dass man nicht Tiere, sondern Menschen schützen wolle, worauf wieder entgegnet wird, dass auch Tiere betroffen seien usw. Die Verfassungsmässigkeit ist ernst zu nehmen. Ich erinnere auch an das Hooligan-Gesetz: Da musste eine gewisse Lösung getroffen werden - der Verfassungsrichter hat gesagt, es sei nicht ganz verfassungsmässig, aber wenigstens originell -, um wenigstens irgendeine Lösung für drei Jahre zu haben, weil es zu spät war. Sie sehen, dass solche Dinge natürlich zu relativieren sind, aber wir nehmen das ernst. Wenn man das verbessern kann, dann sagen wir nicht Nein. Ich kann aber noch nicht sagen, in welche Richtung es geht.
Das Postulat Pfisterer Thomas fordert den Bundesrat auf zu prüfen, wie die bestehende präventive Verfassungskontrolle institutionell verstärkt werden könnte. Ich möchte mich jetzt noch nicht zu einer möglichen Lösung bekennen; das ist ja dann Sache des Prüfungsauftrages.
Darum sind wir froh, wenn Sie diesem Postulat zustimmen; aber es ist ja, glaube ich, auch gar kein anderer Antrag gestellt worden.