Leuenberger Ernst · Ständerat · 2007-09-26
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-09-26
Wortprotokoll
Selbstverständlich ist dieses Postulat unterstützungswürdig, aber ich würde gerne dafür plädieren und einen moralischen Appell erlassen wollen, die Verfassung zu jeder Zeit ernst zu nehmen - das gilt immer. Da möchte ich Ihnen an einem ganz konkreten Beispiel wirklich aufzeigen, dass man diese Aufgabe im Bundesrat und in einzelnen Departementen offenbar nicht überaus ernst nimmt.
Ich erinnere vor allem die Mitglieder der WAK daran, was wir beim Paket Unternehmenssteuerreform II erlebt haben: Da sind im Nationalrat und in unserem Rat Änderungen vorgenommen worden; man hat sich immer darauf abgestützt, dass in der ursprünglichen Botschaft des Bundesrates das Kapitelchen Verfassungsmässigkeit einen positiven "préavis" zur bundesrätlichen Vorlage gab. Dann traten die Änderungen ein, die das Parlament vorgenommen hatte, und nie hätte die Verwaltung oder der zuständige Bundesrat die Kommissionen oder die Plenen der Räte darauf aufmerksam gemacht, dass sie nun langsam an die Grenzen der Verfassungsmässigkeit stossen. Und was ist dann geschehen? Ein hoher Beamter der Steuerverwaltung hat in einem Vortrag, gehalten in St. Gallen, glaube ich, den aktuellen Stand der Vorlage kritisiert und die Behauptung in die Welt gesetzt, die Vorlage - im damaligen Stand - sei in ihrem Wortlaut verfassungsverletzend. Das hat intern zu sehr lebhaften Diskussionen geführt, auch zu Vorwürfen an das Eidgenössische Finanzdepartement, es habe die Kommissionen und die [PAGE 810] Plenen der Räte nicht pflichtgemäss auf diesen Umstand aufmerksam gemacht.
Ich möchte die Annahme des Postulates Pfisterer gerne dazu benutzen, um zu sagen, dass dieser Auftrag der Verfassungskontrolle sehr ernst zu nehmen sei; der gilt seit Langem, der gilt heute, der gilt ständig. Wir sind als Parlamentsmitglieder darauf angewiesen, dass uns die Verwaltung - selbstverständlich intensiv beraten durch das Bundesamt für Justiz - in jedem Fall darauf aufmerksam macht, wenn wir an Grenzen stossen; das kann uns ja passieren. Ich habe in diesem Parlament Folgendes gelernt: Weil wir keine Verfassungskontrolle der Bundesgesetze haben, ist die Verfassungskontrolle durch das Parlament - beraten durch die Verwaltung, schwergewichtig durch das Bundesamt für Justiz - sehr ernst zu nehmen.
Ich habe Ihnen diesen moralischen Appell nicht ersparen können, weil die Erfahrung bei der Unternehmenssteuerreform II eigentlich schwer bis sehr schwer wiegt.