Reimann Maximilian · Ständerat · 2007-09-26
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-09-26
Wortprotokoll
Ich glaube, wir sind uns in diesem Rat einig, dass wir es heute - um in der Sprache der Militärs zu sprechen - bloss mit einem Vorgefecht zu tun haben; die entscheidende Schlacht wird dann an der Urne stattfinden, so, wie es für Volksinitiativen vorgesehen ist. Ich meine damit, dass die Meinungen hier im Rat gemacht sind. Die Minderheit wird diese heutige Etappe klar verlieren, aber das Rennen ist damit noch längst nicht entschieden.
Als Mitglied des Initiativkomitees habe ich selbstverständlich die Pflicht, auch hier und heute für unser Anliegen einzustehen. Aber ich mache es kurz. Es geht hier einzig und allein um die Kernfrage: Sind Einbürgerungen ein politischer Akt, und gilt dabei das, was der Souverän an der Urne, in der Gemeindeversammlung oder durch Kompetenzdelegation an ein spezifisches Gremium entschieden hat, und gilt das unwiderruflich? Wie wir eben aus dem Mund von Herrn Bundesrat Blocher gehört haben, war das bis im Sommer 2003 so der Fall. Jahrzehntelang - um nicht zu sagen: jahrhundertelang - hatte niemand daran Anstoss genommen. Dann kam der berühmte Bundesgerichtsentscheid von 2003, und alles sollte schlagartig anders werden. Das Einbürgerungsprozedere wurde zum Rechtsanwendungsakt, zum reinen Verwaltungsakt umfunktioniert und mit Rechtsmitteln versehen. Es soll letztlich also nicht mehr das Volk, sondern es sollen Gerichte darüber entscheiden, ob eine Einbürgerung erfolgen bzw. verhindert werden kann.
Diese wichtige Frage, im Kern einfach verständlich, haben wir nun per Volksinitiative dem Souverän, also Volk und Ständen, zur Entscheidung vorgelegt. Für mich ist und bleibt die Einbürgerung ein politischer Entscheid; das Volk soll auch in Zukunft selber und abschliessend darüber befinden können, wen es durch Einbürgerung an der Gestaltung künftiger Entscheide in unserem Land, an der Teilnahme also an Wahlen und Abstimmungen, mitwirken lassen will. Ich sehe nicht ein, warum ausgerechnet die Einbürgerung, auf welcher, wie erwähnt, das Recht zur Mitbestimmung an politischen und gesellschaftsrelevanten Entscheiden unseres Landes basiert, zum unpolitischen Verwaltungsakt herabgestuft werden soll, auf das gleiche Niveau also wie etwa die Erteilung eines Führerausweises, die Bewilligung für einen Strassenmusikanten oder für einen Demonstrationsmarsch. Der Einbürgerungsentscheid muss meines Erachtens ein politischer Akt bleiben und soll nicht durch formaljuristische Elemente ausgehebelt werden können. Wir sind uns ja einig: Ein Recht auf Einbürgerung besteht nicht.
Schliesslich noch eine Bemerkung zum indirekten Gegenvorschlag, der auf der seinerzeitigen parlamentarischen Initiative Pfisterer Thomas basiert: Ich habe diese Initiative auch mitgetragen, weil sie besser ist als das, was uns das Bundesgericht mit seinem fragwürdigen Entscheid von 2003 abverlangt hat. Einbürgerungsverfahren sollen eine kantonal abschliessend zu regelnde Materie sein. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber einer zu wenig. Gemäss jener Vorlage ist in der Grundsatzfrage die Anfechtung von Entscheiden des Souveräns weiterhin zulässig; es bleibt also beim Verwaltungsakt. Ich hingegen möchte, dass Entscheide des Souveräns bei Einbürgerungen endgültig sind.