Wicki Franz · Ständerat · 2007-09-27
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27
Wortprotokoll
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht einen engen Bezug zum Handlungsfähigkeitsrecht des Personenrechts hat. Die Artikel 410 und 411 ZGB über das eigene Handeln des Bevormundeten werden deshalb in das Personenrecht integriert. In Artikel 19 Absatz 1 hat unsere Kommission keine materielle Änderung vorgenommen. Auf Anregung der Wissenschaft wird hier eine Fassung vorgeschlagen, welche präziser und vollständiger als die Version des Bundesrates ist, indem sowohl die Verpflichtungs- als auch die Verfügungsfähigkeit entmündigter Personen angesprochen werden. Der Text des bisherigen Artikels 410 Absatz 1 ZGB wird somit gleichsam herübergerettet.