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preparatory:AB 78493

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Die Begleitbeistandschaft bildet die niedrigste Stufe der Beistandschaft, sie schränkt die Handlungsfähigkeit und die Handlungsfreiheit der betroffenen Personen nicht ein. Sie soll es ermöglichen, betagten Personen, die allein nicht mehr ganz zurechtkommen, helfend beizustehen und eine gewisse Kontrolle auszuüben. Aus der Diskussion in der Kommission ergab sich, dass die Hürde für die Errichtung einer Begleitbeistandschaft nicht hoch angesetzt werden darf.