Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-27
Wortprotokoll
Es ist so, dass heute in gewissen Kantonen überhaupt keine Grenze gesetzt ist; die Einweisung kann also auch zeitlich unbeschränkt sein. Für die Kantone ist es schon ein Eingriff, dass wir das einschränken. Bei der Einweisungsdauer - wir haben jetzt eine relativ [PAGE 837] kurze Dauer vorgesehen - finden wir es missbräuchlich, wenn es keine Obergrenze gibt, wenn sie sehr lange Zeit dauert. Dann haben wir uns mit den Kantonen gefunden, auch mit denen, die Regelungen haben, und es hat sich eine Einweisungszeit von allerhöchstens sechs Wochen ergeben. Wenn Sie jetzt sagen, es könne für ein paar Tage oder für einige Wochen sein, kann ich Ihnen nicht sagen, was absolut richtig ist. Aber es hat sich gezeigt - auch Ärzte haben das gesagt -, dass eine Dauer von sechs Wochen vertretbar ist. Aber ich muss es Ihnen überlassen. Allein die Tatsache, dass wir eine maximale Dauer bestimmt haben, ist natürlich für viele Kantone, die keine Obergrenze haben, ein beachtlicher Eingriff.