Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-09-27
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-27
Wortprotokoll
Hier geht es um die Behördenorganisation, und das war eigentlich der umstrittenste Teil dieses Gesetzes. Es steht den Kantonen frei, eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde einzusetzen. Wichtig ist, dass die Mitglieder der Behörde nach dem Sachverstand, den sie für ihre Aufgabe mitbringen müssen, ausgewählt werden. Wenn man einfach allgemein eine Behörde bestimmt, ohne zu sagen, wozu sie da ist, genügt das den Anforderungen nicht. Sachverstand kann indessen auch durch Weiterbildung und Praxis erworben werden. Wichtig ist, dass die Mitglieder zweckgebunden für diese Aufgabe gewählt werden. Ob die Behörde auf Gemeindeebene - das interessiert ja die Kantone -, auf Bezirks-, Kreis- oder Regionsebene organisiert wird, das bestimmen die Kantone selbst. Wir machen hier keinen Eingriff. Die Frage, ob die Behördenmitglieder ihr Amt im Milizsystem oder berufsmässig ausüben oder ob ein gemischtes System gewählt wird, entscheiden ebenfalls die Kantone. Das Gleiche gilt für die Zahl der Mitglieder. Sie sehen also, der Kanton hat eine grosse Organisationskompetenz. Das Einzige, was hier verlangt wird, ist die Fachbezogenheit, das heisst die Wahl der Mitglieder spezifisch für diese Aufgabe.