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preparatory:AB 78578

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-09-27

Wortprotokoll

Herr Kollege Pfisterer hat versucht, uns ein Seminar über die Mediation zu bieten. Er hat aber eben ganz allgemein zur Mediation gesprochen: Kindesverhältnis usw. Wir sind hier im Strafprozessrecht für Erwachsene, und ich habe immer gesagt - im Zivilprozess ist es eine andere Frage -, dass beim Jugendstrafprozessrecht, das Sie wahrscheinlich in der Wintersession beraten werden, die Mediation einen anderen Platz hat.

Herr Pfisterer hat davon gesprochen, dass der Staatsanwalt die Kontrolle haben solle. Hierzu brauchen wir keine neue Bestimmung; lesen Sie doch Artikel 316 auf Seite 1 der Fahne! Absatz 1 lautet: "Soweit Antragsdelikte Gegenstand des Verfahrens sind, kann die Staatsanwaltschaft die antragstellende und die beschuldigte Person" - also beide Seiten - "zu einer Verhandlung vorladen mit dem Ziel, einen Vergleich zu erzielen." Dann hat Herr Pfisterer auch noch die Wiedergutmachung gemäss Strafgesetzbuch herangezogen; hierzu haben wir Absatz 2 von Artikel 316, der lautet: "Kommt eine Strafbefreiung wegen Wiedergutmachung nach Artikel 53 StGB infrage, so lädt die Staatsanwaltschaft die geschädigte und die beschuldigte Person zu einer Verhandlung ein mit dem Ziel, eine Wiedergutmachung zu erzielen." Wir haben also alles bereits im Gesetz geregelt. Wenn Sie diesen neuen Absatz 5 von Artikel 316 dazunehmen, dann schaffen Sie, wie ich es bereits gesagt habe, Unsicherheiten - abgesehen davon, dass er überflüssig ist.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.