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Schweiger Rolf · Ständerat · 2000-10-04

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

In der UREK war grundsätzlich unbestritten, dass eine umfassende Strommarktliberalisierung vor allem unausweichlich ist, um die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz zu festigen und, wo gefährdet, zumindest erhalten zu können. Weniger einig war man sich in der Frage, wie umfassend - qualitativ und zeitlich - diese Liberalisierung auszugestalten ist oder, anders gesagt, welche Einschränkungen und Beschränkungen zu stipulieren sind. Es war jedermann klar, dass ein bestimmtes Mass an Regeln auch für das Funktionieren eines liberalisierten Marktes notwendig ist. Differenzen bestanden darüber, welche Ziele mit solchen Regulierungen erreicht werden sollen und ob solche Ziele wirklich eine Einschränkung der Liberalisierung zu rechtfertigen vermögen.

Vor allem zwei Fragen standen im Vordergrund:

1. Bedarf die Wasserkraft eines speziellen Schutzes beziehungsweise einer besonderen Privilegierung?

2. Verlangen unsere föderalistischen und topographisch sehr unterschiedlichen Strukturen gewisse Ausgleichsmechanismen, ein Angleichen der Preise für das Nutzen lokaler und regionaler Netze?

Vorab zu den Netzpreisen: Eine direkte oder indirekte Subventionierung der Netzkosten birgt tendenziell die Gefahr, dass unausweichliche Strukturbereinigungen behindert oder zumindest verlangsamt und verzögert werden. Wohl kaum irgendwo auf der Welt gibt es eine vergleichbare Fülle von Netzen und Netzeigentümern wie bei uns in der Schweiz. Dies führt zu relativ hohen Administrierungskosten, die vor allem die kleinen und mittleren Strombezüger zu bezahlen haben und auf die ohne Not verzichtet werden könnte.

Im Grunde genommen soll ein kostenmässig optimaler Netzbetrieb teilweise x-mal mehr Kunden versorgen, als dies heute in der Schweiz bei den meisten Versorgungsunternehmen der Fall ist. Dessen ungeachtet lässt es sich rechtfertigen, aus regionalpolitischen Gründen den Pfad liberaler Tugend geringfügig zu verlassen und zumindest die Möglichkeit vorzusehen, dass der Bundesrat einen gewissen Ausgleich zwischen unterschiedlichen Durchleitungspreisen veranlassen kann. Dies darf jedoch nur subsidiär und erst dann geschehen, wenn auf lokalen, kantonalen und regionalen Ebenen die möglichen und zumutbaren Strukturbereinigungen vorgenommen worden sind bzw. in Aussicht stehen.

Zur Wasserkraft: Mit immerhin abnehmender Intensität wurden vorab die Mitglieder der UREK immer wieder mit Befürchtungen konfrontiert, eine zu intensive und zu schnelle Marktöffnung gefährde unsere Wasserkraft. Ich teile diese Befürchtung nicht und bin eher der Auffassung, dass die europaweite Stromliberalisierung für die Wasserkraft letztlich positiv ist und ihr grosse Chancen eröffnet. Diese Beurteilung stütze ich auf folgende Überlegungen:

1. Die Marktöffnung hat eingestandenermassen nicht nur bei uns Gefühle der Unsicherheit ausgelöst, mit der Folge, dass in letzter Zeit überall relativ wenig in den Bau neuer Produktionsanlagen investiert wurde. Ursache hierfür war und ist auch eine gewisse Überproduktion an elektrischer Energie. Als Folge der noch vor kurzem nicht für möglich gehaltenen positiven Wirtschaftsentwicklung nicht nur in Zentral-, sondern auch in Osteuropa hat der Strombedarf entsprechend dieser Entwicklung zugenommen; ich meine, dass wir uns - über den gesamten Kontinent hinweg betrachtet - einem Gleichgewicht zwischen Stromangebot und Stromnachfrage annähern.

2. Dazu kommt, dass die Produktionskosten fossilbetriebener Kraftwerke nicht unerheblich steigen werden, dies einerseits wegen der massiv gestiegenen Öl- und Gaspreise und andererseits deshalb, weil die Subvention der Kohle - in Deutschland beispielsweise werden für jeden Arbeitsplatz in der Kohlenindustrie 10 000 Mark pro Jahr aufgewendet - nicht beliebig lange aufrechterhalten werden dürfte.

[PAGE 666] 3. Ist aber kein Stromüberfluss mehr zu verzeichnen - was nicht mehr lange dauern wird -, so erhöht sich die Attraktivität der in unseren Bergen gewonnenen Wasserkraft schlagartig. Grund hierfür ist, dass der überwiegende Teil des in Europa produzierten Stromes Bandenergie ist, somit also während täglich 24 Stunden mehr oder weniger gleichmässig anfällt. So produzierter Strom vermag zwar noch einige Zeit ohne weiteres den gleichmässig anfallenden Bedarf zu regeln. Nicht mehr zu gewährleisten vermag er aber die Abdeckung des Spitzenbedarfes, somit also desjenigen Mehrstromes, der beispielsweise über die Mittagsstunden ge- und verbraucht wird. Diese Lücke vermag europaweit die Produktion von Spitzenenergie, insbesondere somit diejenige der in den Bergen gelegenen Wasserkraftwerke, zu füllen, da es diesen Kraftwerken möglich ist, gleichsam minutengenau mit der Produktion zu beginnen und wieder aufzuhören. Dass nun für Spitzenenergie weit höhere Preise als für Bandenergie verlangt werden können und auch tatsächlich bezahlt werden, ist eine ökonomische Binsenwahrheit. Dies gilt selbst dann, wenn uns die Bandenergie, hergestellt beispielsweise in französischen Atomkraftwerken, immer noch recht billig angeboten werden sollte.

4. Ein allfälliger Einwand - ein solcher durch die Wasserkraft abzudeckender Spitzenstrombedarf werde zwar sicher einmal anfallen, aber kaum schon in den nächsten Jahren; das NAI-Problem stelle sich deshalb in unmittelbarer Zukunft und müsse darum in den nächsten Jahren gelöst werden, doch die private schweizerische Wirtschaft sei dazu nicht bereit und nicht in der Lage - liesse sich in dieser Absolutheit nicht hören.

Gerade die kürzlichen Erfahrungen bei Internetgesellschaften haben gezeigt, dass der Kapitalmarkt durchaus bereit ist, sich auch da zu engagieren, wo der finanzielle Erfolg erst in einigen Jahren zu erwarten ist. Ich bin optimistisch, dass dann, wenn sich bei uns in der Schweiz im Einzelfall NAI-Probleme ergeben sollten, der schweizerische Kapitalmarkt auch bezüglich der Wasserkraft bereit wäre, so zu denken und zu handeln.

Die immer wieder gehörte Meinung, NAI-Probleme würden vor allem vom Ausland benutzt, um sich der schweizerischen Wasserkraft zu bemächtigen, wäre dann und nur dann richtig, wenn der schweizerische Kapitalmarkt - salopp ausgedrückt - weniger clever und weniger risikobereit wäre als der europäische. In der Vergangenheit haben zwar Schweizer Banken bezüglich der Elektrizitätswirtschaft unverständliche Fehlentscheide getroffen. Ich bin aber optimistisch, ja überzeugt, dass Gleiches nicht mehr vorkommt und unsere NAI-Angst deshalb verfehlt ist. Eher glaube ich, dass der schweizerische Elektrizitäts- und der schweizerische Finanzmarkt sich künftig nicht nur bei uns, sondern auch über unsere Grenzen hinweg im Strommarkt engagieren werden.

Ich räume allerdings ein, dass meine optimistische Beurteilung nicht so weit geht, dass sie für sich schon eine hundertprozentige Sicherheit beanspruchen kann. Dieses Minimum an Unsicherheit hat mich denn auch bewogen, der grundsätzlichen Möglichkeit einer Darlehensgewährung für NAI durch den Bund zuzustimmen. Umgekehrt ist aber mein Optimismus hinsichtlich einer positiven Entwicklung der schweizerischen Wasserkraft so gross, dass ich für eine schnellere Marktöffnung votieren werde, als sie Bundesrat und Nationalrat vorsehen. Gegebenenfalls werde ich hierauf in der Detailberatung zurückkommen.

Vorerst beschränke ich mich darauf, Ihnen zu beantragen, auf die Vorlage einzutreten.