preparatory:AB 78583
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-09-27
Wortprotokoll
Ich möchte nur noch Herrn Pfisterer entgegnen: "Betrauen", sagen Sie, könne man auslegen, wie man wolle. Wir hatten das Wort "betrauen" bereits im ersten bundesrätlichen Entwurf, in Artikel 317, drin und haben auch explizit gesagt, was es heisst. Wir können ja nicht einmal sagen, "betrauen" heisse dies, es sei nämlich im Sinne von "einsetzen" zu verstehen, und ein anderes Mal sagen wir, "betrauen" könne auch etwas anderes heissen. Es sind ja strafrechtliche Formulierungen. Das ist nicht auf meinem Mist gewachsen, das darf ich Ihnen sagen, ich bin ein Feld-, Wald- und Wiesen-Jurist, ich bin kein Strafrechtsspezialist. Aber wir haben das ja untersuchen müssen: "betrauen" heisst "einsetzen", das haben wir in der Botschaft zu Artikel 317 auch so erklärt. Jetzt können wir deshalb nicht sagen, das sei etwa das Gleiche wie der blosse Beizug eines Mediators.
Woraus geht das hervor? Dass der Staatsanwalt gemäss Artikel 316 solche Vermittlungen machen kann, wenn der Täter und das Opfer einverstanden sind - wie Sie es dargelegt haben -, ist selbstverständlich; das erkläre ich hiermit auch in diesem Rat, das ist auch die Meinung. Wir haben es in der ersten Botschaft nicht ausgeführt, weil wir damals bei Artikel 317 ein anderes Modell hatten. Wenn Sie Artikel 317 streichen, ist es so - das ist heute die klare Auffassung -, dass der Staatsanwalt das tun kann. Aber das heisst nicht "betrauen", das haben wir leider übersehen. Das kann passieren, wenn Sie am Morgen schnell eine Sitzung haben.
Ich bitte Sie jetzt aber, nicht das Ganze fallenzulassen. Denn wenn wir diese Vorlage zum Strafprozessrecht - es ist ein Jahrhundertwerk - jetzt einfach nicht verabschieden wollen, geht das nach den Wahlen wieder neu los; ich erinnere Sie an das Bundesgerichtsgesetz von anno dazumal.