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Schwaller Urs · Ständerat · 2007-10-01

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01

Wortprotokoll

Am 18. Juni dieses Jahres hat unser Rat mit 33 zu 8 Stimmen entschieden, nicht auf die parlamentarische Initiative der SGK-NR zur Steuerbefreiung des Existenzminimums einzutreten. In seiner zweiten Lesung hat dann der Nationalrat am 24. September 2007 mit 92 zu 77 Stimmen entschieden, seinen ersten, am 5. Oktober 2006 mit 112 zu 46 Stimmen gefällten Eintretensentscheid zu bestätigen.

Ihre SGK hat sich an der Morgensitzung vom 26. September 2007 wiederum mit der Vorlage befasst. Zur Diskussion stand dabei erstmals eine auch im Nationalrat offenbar unbestritten gebliebene Aussage, wonach mit der neuen Regelung nicht nur all jene keine Steuern zu bezahlen hätten, die über weniger als das Existenzminimum verfügen, sondern dass für alle Steuerzahler, ob mit kleinen, mittleren oder hohen Einkommen, ein neuer Sozialabzug in der Höhe des vom Kanton festzusetzenden Existenzminimums eingeführt würde. Obwohl diese Interpretation im Nationalrat unbestritten geblieben war, habe ich anschliessend festgestellt, dass diese anscheinend trotzdem nicht von allen geteilt wird, welche bis anhin diese parlamentarische Initiative unterstützt haben. Wie dem auch sei: Ihre Kommission hat, nach Diskussion der verschiedenen Elemente der parlamentarischen Initiative, noch einmal, und zwar mit 9 zu 2 Stimmen, entschieden, dem Plenum Nichteintreten zu beantragen.

Als Begründung für diese weiterhin ablehnende Haltung führt die SGK, kurz gesagt, drei Punkte an:

1. Es ist dem kantonalen Gesetzgeber überlassen, ob er dem Recht auf Existenzsicherung durch die Festlegung des Steuertarifs, durch die Festlegung von Steuerfreibeträgen oder -abzügen oder im Einzelfall mittels Gewährung eines Steuererlasses in Fällen von Bedürftigkeit genügen will.

2. Die Kommission hat ebenfalls festgestellt, dass der Forderung nach Steuerbefreiung des Existenzminimums bereits heute auf kantonaler Ebene Genüge getan wird. Zudem gewähren die Kantone wie auch der Bund den Steuerpflichtigen, für die infolge einer Notlage die Bezahlung der Steuern eine zu grosse Härte bedeuten würde, einen ganzen oder teilweisen Erlass der Steuerschuld. Eine ausdrückliche Regelung, das Existenzminimum freizustellen, findet sich in keinem kantonalen Gesetz.

3. Schliesslich sei daran erinnert, dass 17 Kantone in der Vernehmlassung, die ja anschliessend an die erstmalige Beratung in unserer SGK durchgeführt worden ist, die Vorlage ausdrücklich abgelehnt oder die Meinung kundgetan haben, eine solche Bestimmung sei unnötig.

Zusammenfassend beantrage ich Ihnen namens der grossen Mehrheit der Kommission und vor allem aus der grundsätzlichen Überlegung, dass wir nicht in die kantonalen Kompetenzen und in die kantonale Steuerhoheit eingreifen möchten, auf die parlamentarische Initiative nicht einzutreten.