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Maissen Theo · Ständerat · 2000-10-04

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-04

Wortprotokoll

Ich bin Realist genug, um zu sehen, dass der Weg in Richtung Stromliberalisierung, wie er vorgezeichnet ist, zu gehen ist. Nur kann ich nicht so recht in die Lobeshymnen einstimmen, die auf die Liberalisierung mit mehr Wettbewerb gesungen werden. Wenn man derartige Angelegenheiten in anderen Bereichen rückblickend betrachtet, stellt man fest, dass die Erwartungen auch höher waren. Die Entwicklung hat eben auch Schattenseiten, die nach meinem Dafürhalten im Moment zu wenig zum Ausdruck kommen. Ich denke, wir können in etwa zehn Jahren einmal zurückblicken und schauen, ob diese Lobeshymnen und Erwartungen gerechtfertigt waren.

Wir wissen, dass nach der Volksabstimmung vom 24. September 2000 die notwendige Abfederung für diese Gesetzgebung gegenüber jenen Teilen des Landes und der Energieproduktion fehlt, die diese Abfederung gebraucht hätten. Zudem fehlt natürlich auch eine Zukunftsorientierung. Wir regeln die Fragen gestützt auf die Strukturen, wie wir sie heute in der Energieproduktion haben, und setzen zu wenig auf das, was die Zukunft erfordert, nämlich eine Verstärkung im Bereich der Produktion erneuerbarer Energien.

Wenn von den Kommissionsvertretern gesagt wird, es sei hier ein austarierter Kompromiss gefunden worden, kann ich diese Meinung nicht teilen. Ich glaube, dass wir unter dem Eindruck der Abstimmung vom 24. September möglicherweise etwas verpassen. Die geltende Gesetzgebung wird nämlich mit der Volksabstimmung nicht ausgehebelt; das Energiegesetz mit seinen Zielsetzungen besteht und gilt nach wie vor. Was wir vom Volk nicht erhalten haben, ist die Kompetenz, besondere Abgaben zu erheben, um hier gewisse Ziele zu erreichen. Aber die Ziele, die wir gemäss Verfassung und Energiegesetz haben, sind nach wie vor gültig. Ich denke, dass es Möglichkeiten gibt, die Ziele der Verfassung und des Energiegesetzes im EMG noch besser und griffiger umzusetzen, als es der vorliegende Entwurf vorsieht.

Bezüglich des Kompromisses möchte ich immerhin darauf hinweisen, dass die Vorlage gemäss den Beschlüssen des Nationalrates eine Bestimmung enthält, die zwar formalrechtlich problematisch ist - ich weiss das -; aber dennoch: Der Nationalrat hat das EMG direkt mit der Annahme der Förderabgabe verknüpft. Wir haben ja den Gesetzentwurf u. a. deshalb zurückgestellt, weil wir fanden, das sei formalrechtlich nicht korrekt. Wenn wir jetzt von einem Kompromiss sprechen, müssen wir sehen, dass der Nationalrat im Grunde genommen der Auffassung war, dass bei einem negativen Ausgang der Abstimmung vom 24. September über die Förderabgabe das EMG nicht komme. Hier befindet sich der Nationalrat, von der politischen Haltung her, in einer "null zu eins"-Situation, also ein EMG mit Förderabgabe oder kein EMG. Darum müssen wir den Kompromiss an und für sich darin sehen, dass wir hier im Ständerat überhaupt den Weg gesucht haben, das EMG trotzdem zu realisieren.

[PAGE 670] Ich möchte nun konkret auf einen Punkt kommen und dann im Rahmen der Eintretensdebatte eine Frage an Herrn Bundesrat Leuenberger richten. Es gibt eine Studie "Service public im liberalisierten Strommarkt", die im Auftrag des Bundesamtes für Energie, der Regierungskonferenz der Gebirgskantone und der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern erarbeitet wurde. In dieser Studie wurden u. a. die Kernelemente des Service public im Elektrizitätsbereich definiert, auf der einen Seite vor allem der Versorgungsauftrag, auf der anderen Seite annehmbare Preise, vor allem auch im Sinne der Realisierung regionalpolitischer Ausgleichsziele. Nun weiss man aufgrund von Annahmen, dass die Strompreisverbilligung mit der zusätzlichen Markteffizienz durch den spielenden Wettbewerb etwa 3 Rappen pro Kilowattstunde ausmachen könnte.

In der Studie wurde etwas Interessantes festgestellt, nämlich dass diese möglichen Einsparungen durch eine Kostensenkung um 3 Rappen vergleichsweise klein sind gegenüber dem, was an Kosten durch die Verteilung entsteht. Hier wurde eine Spannbreite in der Preisdifferenz der Verteilung von 4,8 Rappen pro Kilowattstunde in den günstigsten Netzen bis zu 23,1 Rappen pro Kilowattstunde in den teuersten Netzen festgestellt. Diese Spannbreite ist also bedeutend höher als der mögliche Effizienzgewinn der Marktöffnung.

Ich weiss, dass man sich dieses Problems angenommen hat. Man hat hier im Elektrizitätsmarktgesetz gewisse Regeln eingeführt, um das möglichst aufzufangen. Ich bin im Moment noch nicht überzeugt, dass die vorgesehenen Massnahmen im Elektrizitätsmarktgesetz genügen, um diese doch unerträglichen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten bei der Verteilung der Kosten auf die Konsumenten - dazu gehören Betriebe und Haushalte, auch KMU - genügend auszugleichen.

Ich stelle damit Herrn Bundesrat Leuenberger die Frage vorweg und nicht erst, wie bei anderen Liberalisierungsbereichen, hintendrein. Ich stelle sie heute und hier: Was hat der Bundesrat für Absichten, wenn die Erwartungen bezüglich annehmbarer Preise in diesem ganzen Handel mit Strom mit den Regelungen, wie sie jetzt im Elektrizitätsmarktgesetz vorgesehen sind, nicht realisiert werden? Was wird der Bundesrat tun, wenn die Preise vor allem wegen der Verteilungskosten unerträglich unterschiedlich werden? Hat man sich bereits überlegt - damit wir nicht wieder zu spät kommen -, welche Handlungen und Massnahmen notwendig sind? Das würde mich noch interessieren.