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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-04

Wortprotokoll

Sie sind alle zu Recht für Eintreten auf die Vorlage; wir sind froh, dass dem so ist. Der Markt öffnet sich - Sie haben es gesagt -, und durch Verträge wird die Öffnung des Marktes schon vorweggenommen. Ich kann mir nicht vorstellen, was geschehen würde, wenn wir kein solches Gesetz erlassen würden, nachdem Grossbetriebe bereits in grosser Zahl Verträge haben, die sich auf die Marktöffnung beziehen.

Es wurde die Frage gestellt, ob wir hier nicht päpstlicher als der Papst, also europäischer als die Europäische Union, seien. Das ist nicht unsere Auffassung. Die Europäische Richtlinie sieht im heutigen Zeitpunkt eine Öffnung des Strommarktes zu einem Drittel vor. In Tat und Wahrheit ist die Öffnung faktisch schon im Umfang von 65 Prozent vorangeschritten. Die Europäische Union hat also den Markt im Vergleich zur entsprechenden Vorgabe, die sie sich gegeben hat, sehr viel weiter geöffnet.

Was wir nicht möchten - diese Gefahr würde bestehen -, ist, dass der Markt einzelfallweise durch das Kartellgesetz, durch einzelne Entscheide der Wettbewerbskommission, geöffnet würde. Wir wären dann vor zahlreiche Probleme gestellt, denn z. B. die Frage, was dann mit dem Netz passierte, bliebe unbeantwortet. Wir müssen also eine Regelung haben. Deshalb ist Eintreten auf die Vorlage zu Recht unbestritten.

Gewiss wird die Marktöffnung Auswirkungen haben; das haben Sie zu Recht festgestellt. Die Auswirkungen schätzen wir - ganz generell, statistisch, allgemein gesehen - als positiv ein, und zwar deshalb, weil sich die Preise reduzieren werden. Aber wir haben nie verhehlt, dass es regionalpolitische Schwierigkeiten geben könnte, vor allem deswegen, weil die Wasserkraft unter Druck kommt.

Deswegen haben wir Abfederungen vorgesehen, die Sie jetzt noch verfeinert haben. Zum Teil haben Sie andere Massnahmen getroffen. Wir werden in der Debatte darauf zurückkommen. Im Grossen und Ganzen sind wir mit Ihren Vorschlägen einverstanden. Diese Abfederungen bestehen zunächst in der schrittweisen Öffnung. Man öffnet also nicht "auf einen Klapf"; das ist ein erster wichtiger Unterschied zu dem in Kalifornien gewählten Vorgehen. Die Abfederung besteht darin, dass der Service public sichergestellt wird. Eine Abfederung hätte in der Förderabgabe bestanden, die der Bundesrat unterstützt hat. Diese ist nun abgelehnt worden. Welche Alternativen haben wir diesbezüglich zur Verfügung? Dazu wurden verschiedene Fragen gestellt, vorab von Herrn Béguelin, aber auch von Herrn Brändli und von Herrn Maissen. Diesbezüglich Folgendes: Wir sind nicht der Ansicht, dass der Fall Kalifornien mit der Schweiz verglichen werden kann. Aus zwei Gründen sind wir nicht dieser Ansicht:

1. Wie gesagt: Wir öffnen schrittweise und nicht einfach auf einen einzigen "Klapf".

2. Wir stehen mit unserer Öffnung nicht isoliert da, ganz im Gegenteil: ganz Europa öffnet. Das war in Kalifornien nicht so; Kalifornien hat als Bundesstaat gewissermassen isoliert bei sich geöffnet und ist dann in Schwierigkeiten geraten.

Wir nehmen diese Öffnung nicht im Gleichschritt vor, sondern im Vergleich mit der Öffnung in der Europäischen Union eigentlich retardiert. Dazu kommt auch, dass wir ein ganz anderes Netz zur Verfügung haben; schon heute ist unser Netz nicht mit demjenigen in Kalifornien zu vergleichen. Das Netz in Kalifornien war nur rudimentär. Deswegen sind wir nicht der Auffassung, dass es zu ähnlichen Folgen kommen werde. Es wurde von Preisexplosionen bis zu 400 Prozent gesprochen. Wir sehen nicht, dass sich "am Horizont" so etwas abspielt. Das war die Vorbemerkung.

Das Zweite ist die Stellung der Wasserkraft, nach der mehrfach gefragt wurde. Der Bundesrat hat stets unterstrichen, wie wichtig ihm die Wasserkraft ist. Er hat den Tatbeweis dafür erbracht, indem er in der Abstimmung für eine Vorlage, die dieses Parlament ausgearbeitet hat, herumgerannt ist - und in der Folge auch alle Insignien des Verlierers auf sich vereinen musste. Er hat dies getan, obwohl nicht alle Parlamentarier, die an dieser Arbeit beteiligt waren, sich im Abstimmungskampf dermassen engagiert haben. Das ist kein Vorwurf. Ich will nur sagen: Wenn Sie jetzt wollen, dass der Bundesrat beschwöre, er sei immer für die Wasserkraft gewesen - er hat dies unter Beweis gestellt.

Welches sind nun die Folgen der Ablehnung? Wir haben durchaus ein Interesse, dass die Kraftwerke in schweizerischer Hand bleiben. Wir sagen nicht: Nun wird halt liberalisiert, und vielleicht werden die Kraftwerke dann von französischen Gesellschaften aufgekauft. Diese Laisser-faire-Mentalität haben wir nicht. Wir müssen aber sagen: Die Verantwortung liegt jetzt bei den Kantonen, Gemeinden und Regionen, die zum Teil mehrheitlich Eigentümer dieser Anlagen sind. Sie können hier jetzt nicht sagen: Bitte, Bundesrat, hilf uns jetzt! Es ist auch an ihnen, dafür zu sorgen, dass sie Eigentümer bleiben. Sie können vielleicht mit anderen Gesellschaften in der Schweiz koalieren und dafür sorgen, dass das in schweizerischen Händen bleibt. Es gibt also auch eine gewisse Eigenverantwortung der öffentlichen Hand, und diese liegt in diesem Falle eben nicht beim Bund. Diesen Appell möchte ich immerhin gemacht und auch Folgendes gesagt haben:

Wenn der Bund helfen kann - bei Vertragsverhandlungen, Vermittlungen usw. -, so wird er dies tun, aber er hat keine Handhabe; es sei denn, Sie geben sie uns nachher in der Detailberatung, zum Beispiel in Bezug auf Subventionen.

Der Bundesrat hat gesagt, er sei nicht bereit, diese NAI mit Steuergeldern zu finanzieren. Es liegt jetzt ein Antrag vor; wir kommen nachher darauf zurück. Solche Darlehen - da sind wir uns einig - sind Darlehen ad infinitum. Ich wüsste [PAGE 671] nicht, wann dieses Geld je wieder zurückgezahlt würde. Etwas anderes wäre es - der Bundesrat hat einfach immer gesagt, er wolle nicht, dass Beträge aus Steuergeldern gesprochen werden -, wenn diese Beträge aus einem Äquivalent kämen, zum Beispiel aus einer anderen Energie oder aus dem Netz. Es liegt aber kein entsprechender Antrag vor. Wenn Sie eine solche Lösung entwickeln, wollen wir uns dieser nicht verschliessen. Aber der Bundesrat hat entschieden, er wolle es nicht aus Steuergeldern bezahlt haben.

Was geschähe - Herr Béguelin und Herr Maissen -, wenn trotz aller Voraussicht die Preise jetzt wieder stiegen? Zunächst muss ich sagen, dass wir uns jetzt dem Markt anvertrauen wollen, und wenn wir uns dem Markt anvertrauen, dann hoffen wir, dass die Preise sinken. Sie können auch steigen, wenn auch nicht gerade um 400 Prozent wie in Kalifornien. Was hier bleibt, sind das Kartellgesetz und die Preisüberwachung. Diese Instrumente haben wir immer noch, und sie werden auch spielen. Aber wenn die Preise dann halt leicht steigen - bitte, wenn man nach dem Markt ruft, dann soll man dann nicht sofort wieder sagen: Aber jetzt bitte, Vater Staat, komm und subventioniere uns die Differenz!

Diese Rahmenbedingungen - Kartellgesetz, Preisüberwachung - bleiben. Etwas anderes bleibt auch; dafür schaffen wir die Grundlagen: Das sind der Service public - da geht es um die Versorgung, wir wollen garantiert haben, dass alle Regionen zu gleichen Bedingungen versorgt werden - und die Sicherheit. Das sind die beiden Elemente, die wir hier garantieren wollen.

Auf die NAI kommen wir nachher in der Detailberatung zurück.

Es wurde auch gefragt: Wäre denn der Bundesrat parat, das alles wieder rückgängig zu machen? Nein, das sehen wir jetzt sicher nicht vor. Aber wir sind alle Gesetzgeber, das Parlament und die Exekutive auch. Sollte da irgendetwas geschehen, dann hätten wir verschiedene Möglichkeiten. Wir haben beispielsweise flankierende Massnahmen in der Höhe von 80 Millionen Franken für die Randregionen beschlossen, die durch die Liberalisierungen - nicht nur in diesem Bereich, sondern auch in anderen Bereichen - betroffen sind. Es liegt jetzt in den Händen der entsprechenden Kommissionen und des Parlamentes, ob es sich mit diesen 80 Millionen Franken zufrieden gibt, ob es die Summe senken oder erhöhen will. Ich sage hier gar nichts. Ich vertrete immer nur die Haltung des Bundesrates. Aber Sie haben hier die entsprechenden Möglichkeiten.

Von daher bin ich froh, dass Sie jetzt auf die Vorlage eintreten und das Gesetz beraten.