Frick Bruno · Ständerat · 2007-10-01
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier ausserhalb der Herbstsession. Ein Viertel des Nationalrates hat eine ausserordentliche Session zur Steuerpolitik erzwungen, und dessen Diktat haben wir uns zu fügen. Wenn wir uns schon fügen, wollen wir nicht nur die Vorstösse, die anstehen, routinemässig behandeln. Vielmehr wollen wir die Gelegenheit nutzen, uns etwas weitblickender mit der Steuerpolitik der Schweiz auseinanderzusetzen und uns darüber auszusprechen, in welche Richtung die Steuerpolitik gehen soll, aber auch welches die Prioritäten sind, die uns steuerpolitisch beschäftigen müssen.
Die beiden Vorstösse aus den Kantonen Solothurn und Aargau sind nicht gerade jung; sie sind beide schon über zwei Jahre alt. In dieser Zeit ist auch einiges passiert, darum relativiert sich einiges, was sie verlangen. Zuerst: Was wollen die beiden Standesinitiativen? Beide wollen ein neues Steuersystem schaffen. Der Kanton Solothurn will ein einfaches Steuersystem schaffen. Nur noch ein bis maximal drei Abzüge sollen zugelassen sein, und neu sollen nur noch eine bis drei Tarifstufen für alle Bürger gelten. Der Aargau macht es ein bisschen transzendentaler. Seine Ziele sind hehrer. Er will ein Steuersystem schaffen, welches gerechter, einfacher, transparenter, nachhaltig wachstumsfördernder und international wettbewerbsfähiger als das heutige ist. Das könnte man auch im Aufruf zusammenfassen: Lieber Nationalrat, lieber Ständerat, schafft uns das fiskalische und wirtschaftliche Paradies auf Erden! Da sind wir ja ständig dran! Konkret sagt der Vorstoss nichts, auch wenn das Ziel selbstverständlich zu unterstützen ist.
Damit kommen wir zur Frage, ob wir diese Standesinitiative gutheissen können, Kollege Reimann. Da steht uns einfach das Parlamentsrecht im Weg. Das Parlamentsgesetz besagt in Artikel 117: Wenn wir einer Standesinitiative Folge geben, müssen wir uns auf den Weg machen, die Vorlage in der Kommission selber zu erarbeiten. Selbstverständlich haben wir dabei den willigen oder - wir haben das auch erlebt - oft den unwilligen Sukkurs der Bundesverwaltung. Aber immerhin können wir auf die Ressourcen der Bundesverwaltung zurückgreifen. Die Leitung der Arbeit jedoch liegt bei uns. Ein solch grundsätzlich neues Steuersystem zu schaffen ist aber einer Kommission schlicht nicht möglich. Der Bundesrat wird uns zudem demnächst eine Evaluation vorlegen, worin er die grundsätzlichen Möglichkeiten aufzeigt. Aber die Schaffung des ganzen Systems selber an die Hand zu nehmen übersteigt die Arbeitskraft einer Kommission. Wir beklagen uns bereits heute, wir seien überlastet. Ich möchte nicht vollamtliches WAK-Mitglied werden, das nebenbei nichts anderes mehr tun kann. Das Parlamentsrecht steht uns also im Wege, so sympathisch und hehr die Aargauer Zielsetzung auch ist.
Mit der Initiative des Kantons Solothurn halte ich es ein wenig anders. Damit möchte ich mich an dieser Stelle konkret befassen. Die Forderungen sind griffiger. Es sollen zunächst nur noch ein bis maximal drei Abzüge zugelassen sein. In der Schweiz gebe es 400 Abzüge, wurde in der Kommission beklagt. Ja, das ist richtig, aber wir müssen diese noch durch den Divisor 27 - Bund und Kantone - teilen. So reduziert sich die Zahl in der Regel auf zehn bis fünfzehn. Wenn wir jetzt die Abzüge vereinfachen wollen - und die Absicht ist löblich -, müssen wir uns einfach die beiden Zielsetzungen vor Augen halten: Eine Reduktion der Abzüge führt zu einfachen Regeln ohne Aufwand für den Steuerpflichtigen und schmälert dem Fiskus das Steuersubstrat nicht. Von daher ist das an sich eine gute Idee. Aber dieser guten Idee steht der Gedanke der Gerechtigkeit im Wege, nämlich dass das Steuersystem auch das Abbild des wirtschaftlichen Lebens ist. Denn wir wollen ja Steuern erheben, die der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen, und diesem Anspruch nach Gerechtigkeit stehen einfache, schematische und pauschale Lösungen entgegen. Aus diesem Grund glaube ich, dass die Lösung des Kantons Solothurn zu Ungerechtigkeiten führen würde.
Es gibt aber Abzüge, die wir vereinfachen können, die wir pauschalieren können. Ich möchte nur zwei nennen: Die Berufsbildungsabzüge können pauschaliert werden; es ist möglich, die Distanz von Wohnort zu Arbeitsort mit einem Faktor zu pauschalieren. Wir können auch die Abzüge für Unterhaltskosten für Liegenschaften pauschalieren, und zwar nach Prozenten des Bruttoertrages und mit einem Faktor bezüglich Liegenschaftsalter. Aber in anderen Gebieten führen Vereinfachungen eben zu sozialen Ungerechtigkeiten. Ich nenne nur zwei Beispiele: Was machen Sie mit einer Familie, die ein bescheidenes Einkommen, drei Kinder und hohe Gesundheitskosten hat? Sollen die Gesundheitskosten einfach pauschaliert werden, für den Höchstverdienenden wie für die genannte Familie? Das wäre ungerecht. Auch wenn wir Ausbildungskosten pauschalieren, werden wir ungerecht. Soll denn jener, der sich aus eigener Initiative und auf eigene Kosten weiterbildet, pauschal gleich behandelt werden wie jener, der sich kaum weiterbildet? Die Vielfalt [PAGE 856] des Lebens ist nicht sehr einfach zu pauschalieren. Auf die Ironie, dass wir gleichzeitig zwei Initiativen des Kantons Solothurn behandeln - eine auf Reduktion der Steuerabzüge und eine für einen neuen Steuerabzug - hat Herr Leuenberger bereits hingewiesen. Auch intern, so haben wir uns sagen lassen, hat der Kanton Solothurn nach Verabschiedung dieser Standesinitiative wiederum neue Steuerabzüge geschaffen. Die Idee der Vereinfachung und ihre Konsequenzen sind selten auf den gleichen Nenner zu bringen.
Ich möchte mich noch zum zweiten Gedanken der Initiative des Kantons Solothurn äussern, nämlich zu den ein bis drei Tarifstufen. Das können wir nicht anders verstehen, als dass beispielsweise bis zu einem Einkommen von 60 000 Franken eine Steuer von x Prozent berechnet wird, bis zu 150 000 Franken ein höherer Prozentsatz und darüber ein noch höherer Satz. Statt einer Progression, die kontinuierlich ansteigt und schliesslich linear verläuft, gälten neu drei Stufen. Die einen würden eine Senkung ihrer Steuerzahlungen erwarten und die anderen eine Erhöhung derselben befürchten. Bei drei Sätzen anstelle einer kontinuierlichen Progression sehe ich keine Vereinfachung. Denn zur Bestimmung des Steuertarifs für ein konkretes Einkommen muss man in jedem Fall eine Tabelle konsultieren - egal, ob es drei Sätze oder eine kontinuierlich ansteigende Progression gibt. Die Progression erfüllt auch die Forderung nach der Besteuerung gemäss der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Progression gehört zum steuerpolitischen Selbstverständnis in der Schweiz.
Aus diesen Gründen kann ich auch inhaltlich der Standesinitiative Solothurn nicht zustimmen. Ich selber glaube auch, dass eine Vereinfachung für die Steuerabzüge in einzelnen Punkten möglich ist, aber einer Progressionseliminierung durch lineare Steuersätze stelle ich mich entgegen. Das sind die langfristigen Perspektiven. Mit anderen Worten: Ich habe nun auch einige Minuten Wolken geschoben. Das erinnert mich an die Mittelschule: Wir hatten einen genialen Griechisch- und Lateinlehrer, der uns jeweils mit anspruchsvollen Texten von Cicero, Platon usw. "gebürstet" hat. Jedes Mal, wenn wir uns einer konkreten Übersetzung und der Probe unseres Könnens entziehen wollten, haben wir grundsätzliche Fragen gestellt. Wir haben ihn gefragt, welchen Einfluss Platon auf die römische Res publica gehabt habe; wir haben gefragt, wie sich Platons Staatsidee vom gerechten Diktator mit der schweizerischen Demokratie vertrage. Und immer hat er eine halbe Stunde gesprochen, und wir waren davon entbunden, den Tatbeweis zu erbringen, was wir sprachlich tatsächlich konnten. (Heiterkeit)
Nun, ich möchte meinen verehrten Lehrer nicht länger strapazieren, sondern möchte zum Praktischen zurückkommen und noch kurz einen Gedanken darlegen. Konkret möchte ich sagen, in welche Richtung die Steuerpolitik der Schweiz meines Erachtens gehen muss. Ich nenne fünf Kernpunkte, die für mich persönlich prioritär und zentral sind:
1. Wir wollen den Steuerwettbewerb national und international aufrechterhalten und einer materiellen Steuerharmonisierung entgegentreten.
2. Wir wollen die Ehegattenbesteuerung auf der Basis des Teilsplittings definitiv regeln. Wir haben eine Zwischenlösung, Herr Bundesrat Merz, aber wir brauchen die definitive Lösung.
3. Wir müssen einzelne Abzüge verbessern, insbesondere für die Familien und für die Weiterbildung. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Wir wollen die Kinderausbildungszulagen steuerfrei erklären, Betreuungskostenabzüge erhöhen und Weiterbildungskosten - da sind wir in der Kommission an der Arbeit - verbessern.
4. Es braucht eine rasche Reform und eine administrative Verbesserung der Mehrwertsteuer: Diese Steuerverbesserung ist wirtschaftlich weit bedeutsamer als die langfristigen Gedanken, die wir vorher auf die nächsten Jahrzehnte hinaus gesponnen haben.
5. Für die Schweiz, für die Steuergerechtigkeit und für den Wirtschaftsstandort ist der Erfolg der Unternehmenssteuerreform II unabdingbar. Ich hoffe sehr, dass wir unser Werk, das wir hier beschlossen haben, nächsten Februar erfolgreich durch die Volksabstimmung bringen werden.