David Eugen · Ständerat · 2007-10-01
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-01
Wortprotokoll
Diese Standesinitiativen haben das grosse Verdienst, dass wir uns hier einmal grundsätzlich über unser Steuersystem unterhalten können. Das gilt auch für die Prinzipien, die für dieses Steuersystem gelten sollen. Wie wir gehört haben, ist der Bundesrat daran, sich Gedanken zu machen und uns eine Vorlage zu unterbreiten. Auch wenn wir jetzt diesen Initiativen keine Folge geben, so hat diese Diskussion doch den Nutzen, dass wir dem Bundesrat unsere Überlegungen mitgeben können, die wir heute in Richtung Reform des Steuersystems anstellen.
Wir haben ja noch die Motion Jenny 07.3480 zur Senkung der Mehrwertsteuer. Ich möchte mich jetzt auf die Einkommenssteuer konzentrieren. Beim Vorstoss von Kollege Jenny werde ich dann die Gelegenheit wahrnehmen, noch etwas zur Verbrauchssteuer zu sagen. Diese zwei Säulen finanzieren ja unseren Staat, die Einkommenssteuer und die Gewinnsteuer auf der einen Seite und die Verbrauchssteuer auf der anderen Seite.
Ein Prinzip, das ich in den Vordergrund jeder Steuerpolitik stellen möchte, ist, dass der Staat seinen Bürgern möglichst wenig Geld aus dem Sack nehmen sollte, und zwar aus volkswirtschaftlichen Überlegungen, denn die Geschichte hat immer wieder bewiesen, dass die besten Wohlstandseffekte resultieren, wenn man eben die Bürgerinnen und Bürger möglichst weitgehend über ihr Einkommen frei verfügen lässt. Das zweite Thema neben der Höhe der Steuerlast ist dasjenige der Verteilung: Wie soll die Steuerlast, insbesondere die Einkommenssteuerlast, verteilt werden? Hier haben wir in der Schweiz, wie übrigens in vielen Ländern, eine klare Vorgabe in der Verfassung, dass nämlich die Einkommenssteuerlast nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verteilt werden soll.
Ich finde, hier müssen wir die Welt nicht neu erfinden. Das Prinzip der Verteilung der Steuerlast nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hat weite Anerkennung gewonnen. Wir sollten eigentlich diesem Prinzip treu bleiben. Was ich ablehne und was auch die CVP ablehnt, ist ein Einsatz des Einkommenssteuersystems als Umverteilungsvehikel, das heisst, dass man einfach die hohen Einkommen abstraft, indem man eine Umverteilung zu den tiefen Einkommen vornimmt. Das ist der Vorschlag, der jetzt von der SP mit ihrer Initiative zu den Steuern gemacht wird. Wir finden diese Initiative nicht richtig; man sollte sie ablehnen. Wir betrachten die Einkommenssteuer als Massnahme für eine gerechte Beteiligung der Bürger an den notwendigen Staatsausgaben - nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das ist der Zweck der Steuererhebung.
Nun zu den Vorschlägen zur Verbesserung des Systems: Der Hauptgedanke geht in die folgende Richtung: Man müsse die Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer pauschalieren. Die Einkommenssteuer wird nur dann nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erhoben, wenn das Einkommen korrekt ermittelt wird. Leider ist es so, dass man das Einkommen nicht mit Pauschalen ermitteln kann. Wenn Sie viele Pauschalen machen, in alle Richtungen, haben Sie am Schluss steuerbare Einkommen, die nicht mehr stimmen und die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen nicht richtig wiedergeben. Sie kommen in ein willkürliches Steuersystem, das nicht mehr als gerecht bezeichnet werden kann. Pauschalierungen sind nach meiner Meinung bei Abgaben möglich, die eine geringe Last bedeuten; aber die Einkommenssteuer ist eine Last von 30 Prozent, manchmal sogar mehr, und bei einer so grossen Last muss das Einkommen als Bemessungsgrundlage effektiv korrekt ermittelt werden.
Ich möchte auch daran erinnern, dass die Einkommenssteuer noch ganz andere Zwecke erfüllt: Das steuerbare Einkommen ist auch für die AHV-Beiträge massgebend; auch dort ist es sehr wichtig, dass das Einkommen richtig ermittelt wird. Sehr oft ist es auch für die Sozialtransfers massgebend, also für x Leistungen: für die Ergänzungsleistungen, für die Alimentenbevorschussung, für die Stipendien - überall wird auf das steuerbare Einkommen abgestellt. Also würden, wenn das steuerbare Einkommen nicht mehr richtig ermittelt würde, auch Sozialleistungen fehlgeleitet. Daher gehen diese Vorschläge, die davon ausgehen, man könne einfach alles mit zwei, drei Abzügen pauschalieren, in die falsche Richtung.
Wir müssen vielmehr dafür sorgen, dass die Abzüge nach systematischen Überlegungen geordnet sind. Heute ist das nicht der Fall. Insbesondere haben wir keine saubere Ordnung bei den Gewinnungskosten. Gewinnungskosten sind jene Kosten, die man abziehen kann, wenn man das Nettoeinkommen errechnet; sie sind dazu da, die Aufwendungen zu decken, die zur Einkommenserzielung notwendig sind. Wenn man die Gewinnungskosten nicht zum Abzug zulässt, gibt es ein ungerechtes Steuersystem. Auch alle, die sagen, wir müssten das Bruttoeinkommen und nicht das Nettoeinkommen besteuern, sind auf einem völlig falschen Weg: Das bedeutete die Abkehr vom Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Darum, das möchte ich auf die Frage von Kollege Leuenberger sagen, ist die korrekte Behandlung der Ausbildungskosten - dort, wo sie Gewinnungskosten sind - ein zentrales Gerechtigkeitspostulat. Man besteuert falsch, wenn man die Aus- und Weiterbildungskosten - dort, wo es solche gibt - nicht korrekt auch als Gewinnungskosten behandelt.
Das zweite wichtige Feld, über das wir ja sehr oft diskutieren, ist die Behandlung der Familienlasten. Auch dort bin ich der Meinung, dass wir berücksichtigen müssen, dass die Familienlasten die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beeinflussen. Es ist klar, dass Personen, die Kinder haben, ein deutlich geringeres frei verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine Kinder aufziehen. Also müssen die Familienlasten bei der Besteuerung, bei der Festsetzung des steuerbaren Einkommens, zwingend berücksichtigt werden. Ich bin sogar definitiv der Meinung, dass das heute zu einem erheblichen Teil noch nicht richtig geschieht, insbesondere bei den Kinderbetreuungskosten, aber auch beim Kinderabzug, der im Vergleich zur Höhe der Familienlasten, wie sie sich heute in der realen Gesellschaft darstellen, zu tief ist. In Bezug auf die Bemessungsgrundlage - das möchte ich ganz klar betonen - muss man also die Idee, einfach alles zu vereinfachen, sehr genau hinterfragen.
Ich komme zum Steuertarif: Das ist meiner Meinung nach das Feld, in welchem wir Reformen machen können; denn der Tarif, wie er heute insbesondere bei der Bundessteuer existiert, belastet in extremis den Mittelstand. Wir haben in der Schweiz bei der direkten Bundessteuer eine so starke Progression, wie sie wahrscheinlich in keinem anderen Land vorkommt. Es ist also verdienstvoll, wenn sich der Bundesrat bemüht, die Tarifstruktur der direkten Bundessteuer zu überdenken. Das heisst für mich noch nicht Abschaffung der Steuerprogression - die Steuerprogression kann man im Prinzip beibehalten -, aber wie die Steuerprogression ausgestaltet ist, das ist die grosse Frage. Heute ist sie in der Schweiz bei der direkten Bundessteuer dermassen stossend ausgestaltet, dass die Leistungsbereitschaft der Leute betroffen wird. Das heisst: Für jeden Franken, den ich mehr verdiene, muss ich so viel an die Steuern abgeben, dass der Anreiz schwindet, überhaupt mehr zu leisten. Besonders stossend ist die ganze Geschichte durch das Zusammenrechnen der Ehegatteneinkommen: Es werden zwei Einkommen zusammengerechnet, und damit wird die Steuerprogression für die Betroffenen explosionsartig in die Höhe getrieben. Hier besteht ganz klarer Handlungsbedarf. Ich bitte den Bundesrat, den Fokus auf diese Punkte zu legen und bei den Tarifen, insbesondere beim Tarif der direkten [PAGE 858] Bundessteuer, einschliesslich der Frage der Besteuerung von Ehegatten, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Hingegen sind wir der Meinung, dass die Steuertarife und die Steuerfüsse Sache der Kantone bzw. der Gemeinden sein sollen. Wir befürworten Steuerwettbewerb. Die Idee, man müsse den Steuerwettbewerb beseitigen, um in der Schweiz den Ressourcenausgleich zwischen den unterschiedlichen Landesgegenden herbeizuführen, lehnen wir ab. Für den Ressourcenausgleich haben wir den Finanzausgleich, und der Ressourcenausgleich funktioniert auch, wie die letzten Rechnungen zeigen, die wir gesehen haben. Es werden in der Schweiz doch dreistellige Millionenbeträge von reichen Regionen in weniger reiche Regionen umgelenkt, und das erlaubt es, diesen Ausgleich zu erzielen, ohne dass man in der ganzen Schweiz einheitliche Steuersätze, Steuertarife und Steuerfüsse umsetzt.
Ein Wort zur Unternehmenssteuer: Ich bin genau gleicher Meinung wie Kollege Frick. Es ist ganz wichtig, dass wir das Risikokapital bei den KMU entlasten können. Die KMU-Unternehmer sind diejenigen, die ihr persönliches Geld einsetzen, um eine Firma, einen Betrieb zu führen. Sie setzen auch ihr persönliches Geld ein, um Arbeitsplätze zu schaffen, um den Betrieb zu vergrössern, um zu expandieren, und tragen dabei ein hohes Risiko. Heute werden die Erträge aus diesem Risikokapital doppelt besteuert. Das haben wir korrigiert, diese Vorlage kommt vor das Volk. Ich finde es sehr wichtig, dass wir im nächsten Frühjahr dieser Vorlage zum Durchbruch verhelfen.
Ich bitte den Bundesrat, im Unternehmenssteuerrecht dort standhaft zu bleiben, wo es um den europäischen Binnenmarkt geht, und die Interventionen der EU-Kommission in diesem Feld abzulehnen.
Ich glaube, bei der Steuerpolitik kann man sicher grosse Würfe machen, aber letztlich braucht es Kleinarbeit. Wir müssen das Steuersystem, das wir haben, optimieren. Hier haben wir auch Handlungsbedarf - ich habe es unterstrichen -, vor allem bei der Steuertarifregelung, die wir heute haben. Diese Arbeit müssen wir angehen. Wir sollten uns nicht fehlleiten lassen und sollten unsere Kraft und Leistungsfähigkeit nicht an Initiativen verschwenden, die uns eigentlich von den konkreten Aufgaben ablenken, die zu lösen sind.
Daher bitte ich Sie, der Kommission zu folgen.