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David Eugen · Ständerat · 2007-10-02

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-02

Wortprotokoll

Ich finde, die Interpellation Leumann wirft eine wichtige Frage auf. In Punkt 6 ist der Kern ihrer Interpellation, weil Frau Leumann dort fragt, ob das BAG [PAGE 887] anzuweisen sei, das Patentrecht in irgendeiner Form durchzusetzen. Über diese Frage müssen wir uns wirklich unterhalten. Ich komme aber zu anderen Schlussfolgerungen als Frau Leumann.

Patente sind ein privatrechtlicher Anspruch, das kann man nur immer wieder unterstreichen. Die Sozialversicherungsbehörden und die Behörden der Gesundheitspolizei - das BAG und Swissmedic, das Schweizerische Heilmittelinstitut - haben andere Aufgaben, als privatrechtliche Rechte zu schützen. Das BAG hat die Aufgabe, die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen für eine Zulassung zu prüfen. Swissmedic hat die Aufgabe, die gesundheitspolizeilichen Bedingungen zu prüfen, damit etwas zugelassen werden kann. Das ist in x anderen Rechtsbereichen auch so, dass die Behörden die öffentlich-rechtlichen Zulassungsbedingungen zu prüfen haben und nicht die Aufgabe übernehmen, von Amtes wegen privatrechtliche Ansprüche zu schützen.

Hierfür haben wir den Zivilrichter, der zuständig ist, den Patentrichter, der entscheiden muss; wir haben ein Patentgesetz, das sehr scharfe Instrumente beinhaltet, insbesondere vorsorgliche Anordnungen. Wenn jemand den Eindruck hat, er werde in seinen Patentrechten beeinträchtigt, kann er sofort zum Patentrichter gehen und die entsprechenden Massnahmen verlangen. Hingegen gibt es keine andere Branche, die quasi von Amtes wegen für private Rechte das Einspringen von Verwaltungsbehörden für sich in Anspruch nehmen kann. Das ist auch eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Branchen, welche auch die Kosten und Risiken, die mit der Vertretung oder der Verteidigung privater Rechte verbunden sind, selbst tragen müssen. In diesem Bereich möchte man jetzt, dass die Verwaltungsbehörden für Private tätig werden. Ich finde, dieser Ansatz ist nicht richtig.

Ich bin der Meinung des Bundesrates, wie er sie in seiner Antwort äussert: Hier müssen wir eine saubere Trennung machen. Die privaten Rechte sind durch die Privatrechtsmittel zu verteidigen. Die öffentlich-rechtlichen Bedingungen der Zulassung müssen durch die Behörden durchgesetzt werden. Wenn man das vermischt, dann gibt es auch eine Interessenvermischung. Am Schluss weiss man nicht mehr, was Swissmedic eigentlich verteidigt. Man weiss nicht mehr, ob es die gesundheitspolizeilichen Interessen, die öffentlichen Interessen oder die privaten Interessen von Patentinhabern verteidigt. Diese Vermischung hat auch eine Auswirkung auf das Vertrauen in das Institut. Die Institutspräsidentin, die einmal in der WAK war, legte dar, dass das ein Problem sei. Frau Beerli teilte uns mit, dass sie das nicht mehr haben wolle. Sie möchte, dass diese Vermischung aufhört, weil damit auch das Vertrauen bezüglich der gesundheitspolizeilichen Aufgabe dieses Institutes untergraben wird. Es wäre daher ganz falsch, wenn man jetzt auch noch sagt, die Aufgabe des BAG - das BAG muss eigentlich die sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen prüfen - werde noch mit privatrechtlichen und patentrechtlichen Ansprüchen vermischt. Dann wird auch dort die Frage auftauchen, welche Interessen das BAG vertritt: die sozialversicherungsrechtlichen oder die privaten Patentinteressen, die auch im Spiel sind?

Ich bitte also den Bundesrat, hier bei seiner Haltung zu bleiben und die Sachen sauber auseinanderzuhalten, auch was die Rechtswege betrifft.