Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-04
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-04
Wortprotokoll
Auch ich ersuche Sie, der Kommission zu folgen. In der Tat haben wir diese Entsorgungskosten ja schon heute durch eine Verordnung sichergestellt. Das haben wir dieses Jahr neu gemacht, gestützt übrigens auch auf Anregungen aus dem Parlament.
Es geht einerseits um die Entsorgungskosten, andererseits um die Stilllegungskosten. Bei beiden geht man davon aus, dass ein Kernkraftwerk eine Betriebsdauer von 40 Jahren hat. Das hat mit der gesetzlichen Betriebsdauer nichts zu tun.
Für den Stilllegungsfonds streben wir eine Summe von 1,5 Milliarden Franken an, wovon 903 Millionen Franken bereits heute sichergestellt sind. Der Fonds wird nun sukzessive weiter gefüllt, bis die 1,5 Milliarden Franken erreicht sein werden. Beim Entsorgungsfonds geht es um angestrebte 13,1 Milliarden Franken. Sie sind noch nicht im Fonds, aber zu einem grossen Teil bereits durch Rückstellungen der Werke sichergestellt.
Die Verordnung, die diese beiden Fonds regelt, stützt sich direkt auf das Atomgesetz und dort direkt auf das Verursacherprinzip. Wir wählen also das Verursacherprinzip und sichern das Geld so.
So, wie das Herr Maissen vorsieht, stellt sich schon die Frage, ob das nicht eher eine Zwecksteuer, eine Abgabe, wäre, die schon im Gesetz in der notwendigen Höhe genannt werden müsste. Aber das ist obsolet, weil wir in der Sache schon entschieden haben. Ganz abgesehen davon, dass das in die Atomgesetzgebung und nicht in die Strommarktliberalisierung gehört.