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Escher Rolf · Ständerat · 2007-10-03

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-03

Wortprotokoll

Artikel 3 bezieht sich auf das gesetzliche Ziel von höchstens 650 000 alpentransitierenden Fahrten des Güterschwerverkehrs. Erlauben Sie mir, hier kurz auf Probleme in unserer Gesetzgebung zum Alpentransitverkehr hinzuweisen.

Der Alpenschutz ist in Artikel 84 der Bundesverfassung umschrieben. Dieser Artikel bezieht sich ausschliesslich auf den Transitverkehr von Grenze zu Grenze. Das Verkehrsverlagerungsgesetz führt Artikel 84 der Bundesverfassung aus; es legt eine Obergrenze von 650 000 Fahrten fest. Aber dieses Gesetz spricht von Fahrten des Güterschwerverkehrs [PAGE 902] auf unseren Transitstrassen. Zu diesen 650 000 Fahrten gehören also nicht nur die Transitfahrten von Grenze zu Grenze, also jene Fahrten, auf welche sich der Alpenschutzartikel bezieht; zu diesen 650 000 Fahrten gehören auch alle alpentransitierenden Import- und Exportfahrten, also jeder Lastwagen, der von Domodossola nach Brig oder von Altdorf nach Varese fährt. Und zu diesen 650 000 Fahrten gehören auch alle alpentransitierenden Fahrten des Binnenverkehrs, also alle Lastwagen, die von Brunnen nach Bellinzona oder von Bellinzona nach Chur verkehren. Wenn wir also vom heutigen Verkehrsaufkommen von einer starken Million Lastwagenfahrten sprechen oder von der gesetzlichen Zielvorgabe von 650 000 Fahrten, dann fallen rund 50 Prozent dieser Fahrten nicht unter den Anwendungsbereich des Alpenschutzartikels.

Ein Letztes: Der Alpenschutzartikel verlangt, dass der gesamte alpentransitierende Güterschwerverkehr von Grenze zu Grenze von der Strasse auf die Schiene zu verlagern ist; Artikel 84 sieht keine Ausnahmen vor. Die gesetzliche Marge von 650 000 Fahrten ist also eigentlich verfassungswidrig. Wir könnten den Alpenschutzartikel allenfalls mit Hängen und Würgen vollumfänglich durchsetzen, wir müssten aber dazu das Landverkehrsabkommen mit der EU kündigen. Dann würde die EU mit Sicherheit alle bilateralen Verträge ebenfalls kündigen, und es käme zum Kampf der wilden Sau. Das wäre ein Horrorszenario mit unvorstellbarem Schaden für unser Land.

Das alles spricht nicht gegen den Handlungsbedarf, aber es lag mir daran, auf diese Sachverhalte hinzuweisen.