Escher Rolf · Ständerat · 2007-10-04
Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-10-04
Wortprotokoll
Ich bitte um Entschuldigung, aber ich muss hier einen Gedanken beifügen. Meine Interessenlage habe ich Ihnen schon etliche Male dargelegt: Ich bin Präsident des grössten Oberwalliser Versorgungsunternehmens und Verwaltungsrat einiger Kraftwerkgesellschaften im Oberwallis.
Eine weitere Antwort auf die Interpellation Sommaruga Simonetta gibt der Entwurf der Stromversorgungsverordnung in Artikel 25, der da lautet: Die "geltenden Elektrizitätstarife für die Belieferung von festen Endverbrauchern dürfen bis zum 31. Dezember 2012 nur mit Genehmigung der Elcom erhöht werden. Der Netzbetreiber muss die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Erhöhung belegen." Dieser Nachweis kann von den Stromversorgern, von den Netzbetreibern der untersten Ebene, furchtbar einfach erbracht werden, und das ist das Problem.
Am Beispiel des EW, dem ich vorstehe, möchte ich Ihnen die zu erwartende Preisentwicklung ganz kurz darlegen. Unsere bisherigen Beschaffungskosten beliefen sich auf 8 Rappen. Der Lieferant verlangte 9 Rappen. Mit der Eigenproduktion konnten wir die 9 Rappen auf 8 senken. Der Durchschnittserlös pro Kilowatt beläuft sich auf 14 Rappen. Das ist ein sehr günstiger Tarif, das ist ein "tarif valaisan" oder ein Gebirgstarif, also einer der wenigen Standortvorteile. Aber diesen Standortvorteil werden wir mit Sicherheit verlieren. Mit 8 und 14 Rappen beläuft sich die Marge heute auf 6 Rappen, darin sind sämtliche Betriebskosten mit eingeschlossen, auch jene der Niederspannungsebene. Nun haben wir auf den 1. Januar von den verschiedensten grossen Werken Offerten verlangt. Wir haben von einer grossen Deutschschweizer Gesellschaft die günstigste Offerte erhalten, nun zu 12,5 Rappen. Dieser Strom käme also um 3,5 Rappen höher zu stehen als der Strom, den wir bis jetzt bezogen haben, mit eingeschlossen die Netznutzungsgebühren der Hoch- und Höchstspannung, das galt aber auch für die bisherigen Beschaffungskosten. Die 12,5 Rappen können wir mit der Eigenproduktion auf gut 11 Rappen senken, und dann kommen noch die 0,6 Rappen der kostendeckenden Einspeisevergütung hinzu. Es geht also gegen 12 Rappen.
Die Elektrizitätskosten werden also bei uns um rund 4 Rappen pro Kilowatt steigen, und bei unserem EW macht das pro Jahr gegen 10 Millionen Franken aus oder in den fünf Jahren bis 2018 um die 50 Millionen Franken. Diese Preissteigerungen sind zumindest im gesamten Gebirgsraum wohl sehr ähnlich. Es wird den Versorgungsunternehmen nicht möglich sein, die Preise bis zur vollen Marktöffnung auch nur einigermassen zu halten. Wenn nun Artikel 25 des Entwurfs dieser Stromversorgungsverordnung festlegt, dass die Stromversorgungsunternehmen bis 2012 die Tarife grundsätzlich nicht erhöhen sollen, so richtet sich dieses Gebot an die falschen Adressaten. Die Preise werden von den Überlandwerken, von den grossen Liefer- und Handelsgesellschaften, erhöht, obwohl deren Gestehungskosten kaum oder gar nicht steigen. Ich verstehe die Kantone nicht, denen die Überlandwerke gehören und die diesem Spiel einfach zuschauen und nicht mit einer Eignerstrategie entsprechend eingreifen. Es sind genau die gleichen Kantone, die vom Bund immer wieder auf den Gebieten, wo der Bund zuständig ist, eine günstige Grundversorgung einfordern. Die Stromversorgungsverordnung müsste dieses Preissteigerungsverbot an die Verursacher der Preissteigerungen richten. Ich möchte vom Departementsvorsteher doch wissen, wie er dies sieht.
In diesem Sinne bin ich Frau Kollegin Sommaruga sehr dankbar, dass sie diese Diskussion angerissen hat, und ich danke dem Herrn Bundesrat recht herzlich für "Lüge, List und Leidenschaft".