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Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-12-03

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-03

Wortprotokoll

Vorweg stelle ich fest, dass die Sprecherin der Minderheit, Frau Roth-Bernasconi, gemäss dem Bericht der Kommission für Rechtsfragen nicht in der Minderheit vertreten ist. Das ist darauf zurückzuführen, dass sie an dieser Sitzung gar nicht anwesend war. Ob sie die Minderheit hier dennoch vertreten kann oder nicht, konnte ich jetzt nicht kurzfristig überprüfen. Möglicherweise geht das; lassen wir diese formelle Frage mal beiseite.

Zur Materie selbst: Die Initiantin hat an sich die Fakten erwähnt, die es nicht zu bestreiten gilt, die auch nicht bestritten werden können. Es sind Fakten, die zum Teil statistisch erwiesen sind. Wenn sie nicht statistisch erwiesen sind, so stimmen sie dennoch mit der tagtäglichen Beobachtung überein. Nun stellt sich aber die Frage, ob diese Initiative verhältnismässig ist, ob sie geeignet und zweckmässig ist, um daran etwas zu ändern. Die Begehren des Initiativtextes sind in zwei Punkten zusammengefasst. Man will eine Gesetzesänderung, die dem Bund nahestehende Unternehmen dazu verpflichtet, periodisch ein Gender-Reporting mit den von der Initiantin geschilderten Absichten abzuliefern; immer verbunden mit einem Massnahmenplan, worin die Unternehmen aufzeigen sollen, wie sie das Gleichstellungsziel erreichen wollen und können.

Die Mehrheit der Kommission ist nun der Meinung, dass das Gender-Reporting nicht das richtige Instrument zur Förderung der Gleichstellung sei. Sie bezieht sich dabei zum Teil auf die Argumente, die bereits im Jahre 2006 zur Ablehnung einer ähnlichen parlamentarischen Initiative derselben Initiantin geführt haben (04.412). Bei jener Initiative ging es allerdings um das Reporting bei börsenkotierten Unternehmen und nicht bei Bundesunternehmen. Unser Rat hat jener Initiative seinerzeit mit 99 zu 68 Stimmen keine Folge gegeben.

Die Argumente können zum Teil auch heute wiederholt werden. Es wird erstens mit der Initiative bzw. mit dem Gender-Reporting zu wenig Rücksicht auf die strukturellen Unterschiede zwischen den verschiedenen Branchen genommen. Es ist nun einmal so, dass in gewissen Branchen Frauen mit ausreichender Ausbildung untervertreten sind. Zweitens ist es so, dass das ungleiche Verhältnis von Männern und Frauen auf Kaderstufe durch die geforderte Berichterstattung nicht verändert werden kann; es geht ja beim Reporting um die Transparenz. Drittens ist die Mehrheit unserer Kommission der Auffassung, dass es besser wäre, bei der Ausbildung anzuknüpfen und eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzustreben. Die gewünschte Berichterstattung ist zudem sehr detailliert oder, nach Meinung der Mehrheit, zu detailliert, zu komplex und würde einen administrativen Zusatzaufwand für die Unternehmungen bedeuten.

Die Minderheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen setzt allerdings viel Vertrauen in die Transparenz im Bereich der nicht erreichten Gleichstellung. Aufgrund dieser Transparenz wäre es dann Sache des Bundes, das heisst seiner Aufsichtsbehörden und auch des Parlamentes, diese Gleichheit zu fördern und schliesslich durchzusetzen. Staat und Bundesbehörden hätten schliesslich eine Vorbildfunktion. Durch die vorgesehene Sensibilisierung der Unternehmensleitungen könnte doch, gestützt auf diese Vorbildfunktion, eine verbesserte Gleichstellung der Geschlechter, oder zumindest ein Fortschritt in diese Richtung erzielt werden.

Der Bundesrat selbst hat in seiner Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer - in einem anderen Zusammenhang - festgehalten, dass er dort, wo er aufgrund der geltenden Rechtslage die Kompetenz dazu hat, das Reporting verstärken möchte. Deshalb wäre es nach Auffassung der Minderheit der Kommission kein grosser Aufwand, dem Gleichstellungsaspekt dabei eine besondere Stellung einzuräumen. Schliesslich hat bei der Minderheit die Ansicht geherrscht, dass die Fortschritte im Bereich der Gleichstellung auch der Wirtschaft zugutekämen.

Die Kommission ist aber, wie gesagt, mehrheitlich der Auffassung, dass diese Forderung nach Transparenz nicht verhältnismässig und nicht zweckmässig sei. Sie sei damit nicht geeignet, die Gleichstellung einer Realisierung entgegenzubringen, sondern damit sei im Gegenteil ein zu grosser administrativer Aufwand verbunden. Mit 12 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ist deshalb die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates der Meinung, dass der Initiative keine Folge zu geben sei.

Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, der Initiative keine Folge zu geben.