Humbel Ruth · Nationalrat · 2007-12-04
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04
Wortprotokoll
Wir haben diese Diskussion schon einmal geführt, nämlich bei der ersten Beratung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Damals ging es nicht um den anderthalbfachen Betrag der ordentlichen Jahresfranchise für die Besserung der Patientenbelastung, sondern um den einfachen Betrag der ordentlichen Jahresfranchise. Wir haben damals den entsprechenden Minderheitsantrag mit 95 zu 61 Stimmen abgelehnt.
Im Namen der Kommissionsmehrheit möchte ich Sie auch dieses Mal bitten, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es geht ja hier nicht um die Frage, ob der Tarifschutz eingehalten werden soll oder nicht. Es ist so, dass dies bisher nicht geschehen ist, dass häufig die Pflegekosten irgendwie noch mit der Tagestaxe verrechnet worden sind und so der Patient nicht geschützt war und, vor allem in schweren Pflegesituationen, sehr stark privat zur Kasse gebeten worden ist. Wir limitieren nun die Beteiligung des Patienten und verpflichten die Kantone mitzufinanzieren. Damit setzen wir den Tarifschutz durch. Es ist nicht so, dass dieser Beitrag nicht berechnet werden könnte. Wenn jetzt von rund 7200 Franken die Rede ist, dann geht dieser Betrag vom jetzigen maximalen Pflegebetrag aus, der im Rahmentarif auf 84 Franken festgesetzt ist. Also, die Patienten können sich an diesem Betrag orientieren.
Aber es ist so, dass mit dieser Lösung auch die Belastung der Patienten und Patientinnen steigt, wenn der maximale Beitrag der Krankenversicherer angehoben wird. Es ist die Frage, ob das richtig ist. Ich meine mit der Kommissionsmehrheit, dass es sachgerecht ist, wenn der Beitrag der Patientinnen und Patienten an den Beitrag der Versicherer geknüpft wird. Wir haben vorher die Teuerungsklausel ins Gesetz aufgenommen. Es ist nach der Kommissionsmehrheit richtig, dass eben an den steigenden Kosten alle drei Kostenträger - Krankenversicherer, Kantone wie auch die Privaten - partizipieren. Es ist für die Privaten wie auch für die übrigen Finanzierer berechenbar.
Die Kommission hat diese Fassung, die jetzt Mehrheitsfassung ist, mit 13 zu 8 Stimmen beschlossen, und ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.