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Zemp Markus · Nationalrat · 2007-12-04

Zemp Markus · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-04

Wortprotokoll

Ich stelle Ihnen bei Artikel 49a Absatz 2 einen Einzelantrag und bitte Sie, der Version des Ständerates zuzustimmen.

Worum geht es? Für die Kostenbeteiligung bei der stationären Leistung sieht die Version des Nationalrates vor, dass durch die Kantone fix 55 Prozent zu bezahlen sind. Der Ständerat will im Gegensatz dazu eine Bandbreite von 45 bis 55 Prozent. Er will damit sicherstellen, dass in denjenigen Kantonen, die bisher tiefe Kosten hatten, keine massiven Erhöhungen erfolgen. Zwar sollen Kantone, in denen die Durchschnittsprämien für Erwachsene unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen, die Möglichkeit haben, die Bandbreite auszunutzen, das heisst, bis 45 Prozent nach unten zu gehen.

Wie sieht es heute aus? Die Spannweite bei der kantonalen Kostenbeteiligung liegt zwischen 37 und 67 Prozent. Es gibt Kantone, die sich durch tiefe Kosten auszeichnen, wie Thurgau, Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Tessin. Dies kann man durchaus auch als hohes Kostenbewusstsein sehen. Diese Kantone werden in der Version des Nationalrates am meisten zur Kasse gebeten, wenn sie Kostenbeteiligungen von 55 Prozent leisten müssen.

Bei dieser Revisionsvorlage wurde zwischen der Gesundheitsdirektorenkonferenz und Santésuisse vereinbart, dass die Mehrkosten, welche aus der Gesetzesrevision entstehen, geteilt werden. Die Vorlage wurde aber unterdessen erweitert. Es kamen ausserkantonale Spitalaufenthalte und die Zwangssubventionierung der Privatspitäler dazu. Damit haben wir eine andere Ausgangslage. Die Gesundheitsdirektorenkonferenz beziffert die Mehrkosten in der Grössenordnung von 500 bis 700 Millionen Franken. Der Ständerat hat seine Version gegenüber der Version des Nationalrates mit 29 zu 4 Stimmen gutgeheissen.

Ich bitte Sie, meinen Einzelantrag zu unterstützen.