Bürgi Hermann · Ständerat · 2000-10-04
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-04
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie ebenfalls, dem Antrag Jenny zuzustimmen. Ich äussere mich insbesondere noch deshalb, weil es mir nicht sinnvoll erscheint, in Betracht zu ziehen, Artikel 7 des Energiegesetzes überhaupt zu streichen. Das steht jetzt nicht zur Diskussion, könnte aber allenfalls bei einer Differenzbereinigung noch zur Diskussion kommen.
Wir stehen jetzt vor der Tatsache, dass wir in einem echten Zielkonflikt sind. Auf der einen Seite haben wir das Elektrizitätsmarktgesetz, das wettbewerbsorientiert ist. Auf der anderen Seite haben wir das Energiegesetz, das die Zielsetzung hat, zu einer ausreichenden, breit gefächerten, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beizutragen; es ist also ein Fördergesetz. Aufgrund der Tatsache, dass die Kleinkraftwerke in einem freien Markt nicht zu einem konkurrenzfähigen Preis produzieren können, muss es jetzt darum gehen, dass diese Mehrkosten, die gemäss Energiegesetz für die Abnahmeverpflichteten anfallen, breit getragen werden. Es kann nicht angehen, dass die Abnahmeverpflichteten, die mit einem solchen Kleinkraftwerk sozusagen "beglückt" sind, umgekehrt bestraft werden. Das kann nicht der Sinn sein; deshalb müssen wir eine Regelung suchen. Ich bin der Meinung, dass der Beschluss des Nationalrates richtig ist.
Ich möchte Ihnen noch Folgendes sagen: Unterschätzen Sie den Stellenwert der Kleinkraftwerke nicht! Herr Jenny hat darauf hingewiesen. Ich habe heute Morgen zufälligerweise in der "Thurgauer Zeitung" genau zu diesem Thema einen Artikel gelesen. Darin wird darauf hingewiesen, dass im Kanton Thurgau rund zwanzig solcher Kleinkraftwerke bestehen, die 30 Millionen Kilowattstunden produzieren und 10 000 Haushalte versorgen. Man kann sagen, das seien gemessen am grossen Rest Peanuts. Aber immerhin ist es etwas, und es entspricht dem Sinn des Energiegesetzes. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir hier diesem Förderauftrag gerecht werden müssen, aber so, dass nicht die einen quasi bestraft werden. Wenn Sie dem Beschluss des Nationalrates zustimmen, schaffen Sie diesen Ausgleich und diese Gerechtigkeit.
Ich habe von Frau Forster noch den Begriff der "neuen Zwecksteuer" gehört. Ich habe zwar keinen Verfassungskommentar vor mir, bin aber nicht der Meinung, dass wir das als neue Zwecksteuer bezeichnen können. Ich möchte Sie schlicht und einfach auf Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung hinweisen; gestützt darauf können Sie diese Änderung in Artikel 7 des Energiegesetzes problemlos beschliessen, umso mehr, als das Energiegesetz selbst ja auch auf der Verfassung beruht; es wird ja niemand behaupten, es stehe ausserhalb der Verfassung. Wir haben also meines Erachtens damit keinerlei Probleme.
Ich ersuche Sie deshalb, dem Antrag Jenny zuzustimmen.