von Graffenried Alec · Nationalrat · 2007-12-05
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-12-05
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir trotz der fortgeschrittenen Zeit einen kleinen Exkurs. Don Corleone ist schon lange tot. "Der Pate", der Film mit Marlon Brando als Mafiaboss Don Corleone, ist ein wunderbarer Film; "Der Pate", "Once Upon a Time in America", "The Untouchables", das sind alles wunderbare Filme. Alle diese Filme hat uns letztendlich die amerikanische Mafia beschert; alle diese Filme handeln von der Zeit der amerikanischen Alkoholprohibition. In der amerikanischen Prohibition hat die amerikanische Mafia erst zu ihrer Blüte gefunden. Heute ist Alkohol in Amerika längst wieder legal. Heute haben die amerikanischen Bundesstaaten einen absolut rigiden Jugendschutz für Alkohol etabliert, der weit über das hinausgeht, was wir in der Schweiz kennen. Geblieben ist die Mafia, die heute meines Wissens kein Alkoholgeschäft mehr führt; das Alkoholgeschäft wird heute, wie wir gehört haben, unter anderem von ehrbaren Leuten in diesem Rat geführt. So weit die Geschichte der Prohibition in Amerika.
Nun zur schweizerischen Realität: Ich habe sehr konkrete und sehr persönliche Bezüge zur Hanfrealität in der Schweiz. Vor 25 Jahren besuchte ich hier in Bern das Gymnasium Neufeld. Schon damals war das Kiffen einigermassen gang und gäbe. Verstehen Sie mich jetzt nicht falsch: Es ist überhaupt nicht so, dass ich stolz darauf wäre; im Gegenteil, es ist mir heute eher ein bisschen peinlich, wie vieles andere aus meiner Jugendzeit auch. Wie fast alle meine damaligen Kolleginnen und Kollegen habe auch ich gekifft. Wenn Sie es genau wissen wollen: Ja, ich habe auch inhaliert. Trotzdem ist aus meinen Kolleginnen und Kollegen später noch etwas Rechtes geworden. Für meinen Fall überlasse ich die Beurteilung Ihnen. Das ist die eine Erfahrung.
Die zweite Erfahrung machte ich zwanzig Jahre später, in den Jahren 2001/02, als ich Regierungsstatthalter von Bern war. Ich bin gegen das Hanfgewerbe vorgegangen, gegen die Hanfläden. Auch hier bin ich nicht besonders stolz darauf, aber es war damals absolut nötig, dass etwas passierte, die Zustände waren absolut untragbar. Wir hatten hier in Bern schätzungsweise vierzig Hanfläden, die ein Millionengeschäft machten, die Millionen von Franken umsetzten.
Am 14. Juni 2004 ist der Nationalrat zum zweiten Mal nicht auf die Revision des Betäubungsmittelgesetzes eingetreten. Ich erinnere Sie aber daran, dass Bundesrat und Ständerat - der Ständerat zweimal - der damaligen Liberalisierung, die mit der heutigen Vorlage weitgehend identisch ist, zugestimmt haben. Der Entscheid des Nationalrates von damals soll heute gemäss dem Bundesrat und unserer Kommission in diesem Sinn bestätigt werden. Dieser Entscheid bedeutet nichts anderes, als dass damals der Nationalrat keinen Revisionsbedarf für das Betäubungsmittelgesetz erkannte und die Kommission dies heute auch nicht tut. Der Entscheid bedeutet aber auch, dass der Nationalrat alle Fachleute, die sich im weitesten Sinn mit Drogenfragen befassen, im Regen stehen lässt. Der Nationalrat lässt die Leute, die sich täglich mit dem Thema befassen und befassen müssen, sträflich alleine. Alle, die sich mit dem Vollzug der Drogenpolitik auseinandersetzen müssen, müssen sich durch das Parlament veräppelt vorkommen, wenn dieser Initiative heute nicht zugestimmt wird. Drogenfachleute und die Organe der Strafverfolgung sind sich weitgehend darin einig, dass in der Hanfpolitik sehr wohl Revisionsbedarf besteht.
Warum machen die Strafbefreiung des Konsums und die Regulierung des Marktes aus Behördensicht Sinn? Zunächst muss der Hanfkonsum strafbefreit werden. Eine systematische Überprüfung der Strafgesetzgebung ergibt, dass der blosse Hanfkonsum heute nicht mehr strafwürdig ist. Es widerspricht der heutigen gesetzgeberischen Praxis, wonach dem Einzelnen wo immer möglich die nötige Selbstverantwortung und die nötigen Freiräume eingeräumt werden. Das strafrechtliche Verbot, eine relativ ungefährliche Substanz zu konsumieren, ist heute ein Fossil in der Gesetzgebung. Nicht ohne Grund wurde ja auch das Absinthverbot kürzlich aufgehoben.
Die Strafbarkeit des Hanfkonsums ist heute nicht mehr zu rechtfertigen. Die Strafverfolgung ist von diesem leidigen Thema endlich zu entlasten. Die Sicherheitsorgane haben Wichtigeres zu tun - da werden Sie mit mir einig sein -, als selbstgedrehten Zigaretten von Jugendlichen nachzuspringen und diese auf ihren THC-Gehalt zu überprüfen. Es gibt andere schädliche Substanzen: Ein Kilo Schokolade pro Tag ist auch nicht gesund, und 50 Gramm Salz sind tödlich.
Ich werde auf die Erörterung meiner übrigen Punkte verzichten. Ich bitte Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Eine Strafbefreiung weist den Weg zu einer erfolgreicheren Prävention. Die Hanf-Initiative weist den richtigen Weg zu einer vernünftigen Drogenpolitik; das ist keine extreme Haltung, sondern das, was Bundesrat und Ständerat schon längst vorgeschlagen haben.