Cathomas Sep · Nationalrat · 2007-12-06
Cathomas Sep · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2007-12-06
Wortprotokoll
Die UREK hat an zwei Sitzungen die Vorlage zur Änderung des Waldgesetzes und die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" behandelt; sie hat die Vertreter der Initiative angehört sowie die Anliegen hinter der Änderung des Waldgesetzes geprüft. Das Resultat dieser Anhörungen resp. die Schlussfolgerungen daraus haben dazu geführt, dass die Kommission einstimmig Nichteintreten auf die Revision des Waldgesetzes beschlossen hat und gleichzeitig auch die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" zur Ablehnung empfiehlt.
Grundlage für die Revision des Waldgesetzes war das zusammen mit den an der Waldwirtschaft interessierten Stellen erarbeitete Waldprogramm Schweiz. Das Waldprogramm Schweiz ist ein politisches Handlungsprogramm mit langfristigen Visionen für die forstliche Entwicklung und für die Entwicklung des Zustandes des Waldes. Das Fazit dieses Programms lautet, dass der Bund den Schwerpunkt der Waldpolitik auf die Bereiche stabile Schutzwälder und Biodiversität setzt und die Waldwirtschaft dem freien Spiel des Marktes überlässt, ihr grössere Freiräume gibt, damit eine effizientere Bewirtschaftung unserer Wälder ermöglicht wird.
In Anbetracht der rasanten Waldflächenzunahme und der sehr strengen Rodungspolitik besteht eine Situation mit konkretem Handlungsbedarf, welcher durch die bundesrätliche Vorlage eine Verbesserung erreicht. Gleichzeitig geht die Vorlage auf verschiedene Pendenzen wie z. B. die Walderschliessung und die Förderung einer integrierten Wertschöpfungskette Holz aber trotzdem nicht ein. Vor allem im Berggebiet und in topografisch schwierigem Gelände kann wegen der fehlenden Walderschliessung und der für diese Erschliessung nicht mehr vorgesehenen finanziellen Unterstützung nach wie vor keine Steigerung der Holznutzung und keine effizientere Pflege der Schutzwälder erreicht werden. In Bezug auf die Abgeltung der Waldleistungen zugunsten der Waldeigentümer bietet die Vorlage keine Ansatzpunkte für eine Verbesserung.
Die bundesrätliche Vorlage enthält ebenfalls keine Anreize zur Verstärkung und zum Ausbau einer integrierten Wertschöpfung des Holzes. Die schweizerische Holzwirtschaft weist jährlich ein Aussenhandelsdefizit von rund 1 Milliarde Franken aus. Die Schweiz exportiert billige Rohstoffe und importiert teure, verarbeitete Holzwaren. In der Vernehmlassung zum Waldgesetz war ursprünglich vorgesehen, die Investitionskredite auch auf die erste Verarbeitungsstufe der Holzwirtschaft auszudehnen. In der nun vorliegenden Vorlage ist dieses Instrument nicht mehr vorgesehen.
Betreffend die Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" muss als Erstes festgestellt werden, dass der Schweizer Wald gar nicht gefährdet ist, sondern sich gerade im Berggebiet, wo der Wald eine besondere Schutzfunktion einnimmt, flächenmässig immer mehr ausbreitet. Die Initiative weist ausserdem ganz klare eigentumsfeindliche Aspekte auf. Insbesondere steht sie in einem klaren Widerspruch zu den forstlichen Zielen und einer effizienteren Nutzung dieser gerade im ländlichen Raum und im Berggebiet einzigartigen Ressource. Aufgrund dieser Ausgangslage muss die Initiative ganz eindeutig abgelehnt werden. Wie bereits ausgeführt, benötigt die bundesrätliche Vorlage gewisse Nachbesserungen, um die forstlichen Anliegen, insbesondere auch die Bedürfnisse der Bergregionen, abdecken zu können.
In diesem Sinne unterstützt die CVP-Fraktion den Antrag der Kommission, auf die Vorlage des Bundesrates nicht einzutreten und die Volksinitiative ganz klar abzulehnen. Die notwendigen Verbesserungen bezüglich der forstlichen Anliegen können auch gestützt auf das bestehende Waldgesetz aus dem Jahr 1991 vorgenommen werden.