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Theiler Georges · Nationalrat · 2007-12-06

Theiler Georges · Nationalrat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-06

Wortprotokoll

Wenn hier vorne der Gewerkschafter Levrat und der Unternehmer Theiler die Meinung der Kommissionsmehrheit vertreten, dann - das kann ich Ihnen versprechen - beinhaltet das eine gewisse Brisanz und eine gewisse Spannung. Aber wir sind uns in der Frage des Nichteintretens auf diese Vorlage einig.

Die KVF hat die Vorlage am 5. November 2007 behandelt. Diese wurde ursprünglich durch die parlamentarische Initiative Hegetschweiler 00.414 beeinflusst und initiiert. Sie sehen, dass sie im Jahr 2000 eingereicht wurde. Für die neuen Mitglieder des Rates: Es dauert etwa sieben Jahre, bis solche Vorstösse behandelt werden; reichen Sie also nicht zu viele neue ein. Der Initiant verlangte, dass die Erträge aus der Besteuerung des inländischen Kerosinverbrauchs des Luftverkehrs für die Finanzierung der Lärmschutzmassnahmen an den Flughäfen verwendet werden sollten. In der parlamentarischen Initiative wird keine Summe genannt, aber man kann davon ausgehen, dass es sich um die 44 Millionen Franken handelt, die heute zur Diskussion stehen.

Der Bundesrat hat im Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz aus dem Jahre 2004 angekündigt, dass er prüfen werde, inwieweit diese Idee umgesetzt werden soll, inwieweit man also die 44 Millionen Franken aus dem Kerosinertrag, die heute in die Bundeskasse und hier vor allem in die Spezialfinanzierung im Strassenbau fliessen, für Belange des Luftverkehrs verwenden soll. Der Bundesrat schlägt nun folgende Mittelverwendung vor:

Erstens sollen aus diesen 44 Millionen Franken Massnahmen im Bereich der Umwelt finanziert werden, also nicht nur gegen Lärmemissionen, sondern ganz generell. Er spricht in der Botschaft von 11 Millionen Franken.

Zweitens geht es um den Schutz vor widerrechtlichen Handlungen, also darum, die Sicherheit an den Flughäfen, aber auch in den Flugzeugen zu gewährleisten. Dazu braucht es ja Personal; diese Leute müssen ausgebildet und eingesetzt werden. Es handelt sich um einen Betrag von 11 Millionen Franken, der ebenfalls aus diesem Topf finanziert werden soll.

Drittens geht es um die technische Sicherheit im Zusammenhang mit dem Luftverkehr. Hier geht es um etwa 22 Millionen Franken, und da geht es im Wesentlichen auch um eine Quersubventionierung, auf welche ich noch zu sprechen kommen werde.

Sie müssen sich bewusst sein, dass wir hier über eine Verfassungsänderung diskutieren; es geht um Artikel 86 der Bundesverfassung, der geändert werden soll. Damit ist selbstredend verbunden, dass wir eine obligatorische Volksabstimmung für diese Vorlage durchführen müssen, sollten Sie auf sie eintreten. Sie müssen aber auch wissen, dass wir mit dieser Vorlage keine grundsätzlich neuen Aufgaben, sondern lediglich eine Umfinanzierung der bereits bestehenden Aufgaben beschliessen würden. Zum Teil wäre das natürlich eine unterstützende Finanzierung, was zum Beispiel den Lärmbereich und den Umweltbereich anbelangt. Die Hälfte des Reinertrages der Verbrauchssteuer auf Flugtreibstoffen - es geht wie erwähnt um 44 Millionen Franken - soll nicht mehr für den Nationalstrassenbau, sondern für die vorgenannten Aufgaben verwendet werden.

Nun zu den Verhandlungen in der Kommission: Wir haben verschiedene Bereiche diskutiert und Fragen gestellt; ich gehe diese nun im Einzelnen durch. Da stand erstens die Frage im Raum, inwieweit eigentlich das Verursacherprinzip mit einer solchen Spezialfinanzierung infrage gestellt oder geritzt werde. Wir schaffen ja mit einer Verfassungsänderung quasi ein "Spezialkässeli", und da kann man natürlich mit Fug und Recht sagen, dass grundsätzlich die Gebühren für die verursachergerechte Finanzierung das geeignete Instrument seien. Natürlich muss man zugestehen, dass diese Gebühren ja nicht gleichmässig anfallen, sodass die verursachergerechte Verwendung nicht ganz einfach ist. Ein Teil der Kommission ist auf jeden Fall der Auffassung, dass wir hier mit diesem neuen Fonds das Verursacherprinzip infrage stellen.

Zweitens stellt sich die Frage der Zweckentfremdung: Man kann natürlich sagen - das war ja auch die ursprüngliche Idee von Herrn Hegetschweiler -, dass die Verwendung der Mittel aus der Besteuerung des Flugtreibstoffes zweifellos eine Zweckentfremdung darstellt. Denn man verwendet heute Mittel für die Strasse, welche eigentlich der [PAGE 1832] Flugverkehr im Inland erbringt. Das ist nicht konsequent. Auf der anderen Seite müssen wir sehen, dass wir hier von 44 Millionen Franken sprechen, wobei etwa 4 Milliarden Franken für den gesamten Strassenbereich vorgesehen sind. Von diesen 4 Milliarden Franken geht 1 Milliarde ohnehin in die Bundeskasse. Damit werden Löhne und alles andere gezahlt, was im Bundeshaus anfällt. Das ist also auch eine Zweckentfremdung, welche in einem viel höheren Mass anfällt. Wenn Sie an die LSVA denken, dann werden Sie feststellen, dass der grösste Teil davon in den Agglomerationsfonds und in die Neat fliesst; aber das hat ja eigentlich mit der Strasse letztendlich wieder wenig oder gar nichts zu tun. Es würde also wahrscheinlich zu weit führen, hier das Prinzip der Zweckentfremdung nun einfach als alleiniges Motiv anzuführen.

Zu Diskussionen Anlass gegeben hat auch die Frage, wieweit man hoheitliche Aufgaben - die Ausbildung und der Einsatz von Sicherheitskräften gehören sicher dazu - über eine Spezialfinanzierung regeln soll. Soll man eine Verfassungsänderung machen, um für diesen Bereich 11 Millionen Franken bereitzustellen? Ein Teil der Kommission fand, das gehe nun wirklich zu weit, und man war sich dann auch in der Detailberatung einig, dass man diesen Bereich streichen sollte - ich komme darauf zurück.

Man kann im Weiteren eine Diskussion über die Quersubventionierungen führen. Ich habe das vorhin angesprochen. Es ist klar, dass bei den Anfluggebühren heute eine Quersubventionierung stattfindet. Die grossen Flughäfen ziehen selbstverständlich zu viele Gebühren ein, und die kleinen Regionalflughäfen in der Schweiz werden mit etwa 11 Millionen Franken quersubventioniert - diese Summe wurde uns genannt. Es ist eigentlich unbestritten, dass eine solche Quersubventionierung notwendig ist, weil sonst die Regionalflughäfen gar keine Überlebenschance mehr hätten, und das will ja niemand. Die Frage, ob es dazu eine Verfassungsänderung braucht, ist aber sicher berechtigt. Die Mehrheit sagt, es brauche eine solche Verfassungsänderung nicht.

Ein weiterer Bereich ist der Lärmschutz. Kollege Hegetschweiler hat mit seiner parlamentarischen Initiative klar verlangt, dass 44 Millionen Franken eingesetzt werden, um die Lärmfonds zu äufnen. Man vermutet, dass an den Flughäfen Massnahmen für über 1 Milliarde Franken finanziert werden müssen, aber auch Entschädigungen, um die Eigentümerinnen und Eigentümer in Flughafennähe zu entschädigen. Wenn Sie das über zwanzig Jahre berechnen, würden 44 Millionen eine einigermassen beträchtliche Summe ergeben. Mit der Vorlage des Bundesrates sind die 44 Millionen Franken aber nun auf 7 bis 8 Millionen Franken geschrumpft. Da kann man sich fragen, ob es sich lohnt, für 7 oder 8 Millionen Franken eine Verfassungsänderung vorzunehmen; das ist dann wirklich ein kleiner Tropfen.

Letztendlich wurde auch relativ lange über die Frage der Mehrbelastung des Bundes diskutiert. Es mag ja einigermassen erstaunen, dass es gemäss Botschaft zu 20 Millionen Franken Mehrbelastung für den Bundeshaushalt führt, wenn 44 Millionen Franken vom einen Topf in den anderen Topf gelegt werden. Die Auskünfte - ich glaube, man kann das mit Fug und Recht sagen - waren dann relativ ausführlich. Man hat uns ein schönes Schema gezeigt. Vereinfacht kann man es wie folgt erklären: Bisher wurden diese 44 Millionen Franken in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr gelegt. Weil die Spezialfinanzierung Strassenverkehr aber ohnehin einen Überschuss aufweist und die 44 Millionen auf der Kostenseite gar nicht ausgegeben werden, ist es faktisch keine Ausgabe. Neu wird von diesen 44 Millionen aber eben rund die Hälfte für Sicherheit und für hoheitliche Aufgaben verwendet, und das betrifft natürlich das ordentliche Budget. Dadurch entsteht plötzlich eine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt. Für mich ist das ein Stück weit Zahlenspielerei. Ich war selber erstaunt, dass wir da so komplizierte Strukturen haben.

Zum Schluss teile ich Ihnen nun die Entscheide der Kommission mit: Die Kommission hat zu Beginn der Diskussion mit 6 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten Eintreten beschlossen. Sie können daraus entnehmen, dass wir eine Detailberatung durchgeführt haben. Diese verlief auch wieder sehr kontrovers. Ein Antrag Binder, die Umweltschutzbeiträge - also ausgerechnet das, was Herr Hegetschweiler verlangt hat - komplett zu streichen, ist durchgefallen. Das hat dann natürlich immerhin die SVP-Delegation irgendwie "upset" gemacht. Mein Antrag, die hoheitlichen Aufgaben, diese 11 Millionen Franken, eigentlich zu streichen, ist dann ganz knapp durchgegangen. Offenbar hat das wieder andere verärgert. So sind wir dann in die Gesamtabstimmung gestiegen. Da hat sich wenigstens die Gruppe jener, die sich der Stimme enthalten hatten, von 7 auf 0 verkleinert und damit aufgelöst; alle haben da mitgestimmt. Gemeinsam haben wir mit 10 zu 9 Stimmen Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen.

Ich empfehle Ihnen wie Kollege Levrat mit viel Herzblut den Antrag der Kommissionsmehrheit auf Nichteintreten.