Müller Walter · Nationalrat · 2007-12-10
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-10
Wortprotokoll
Ich beantrage die Ablehnung der Rückweisung gemäss Beschluss des Ständerates. Erstaunlicherweise ist offensichtlich die Regelung so, dass wir zur Rückweisung gemäss Beschluss des Ständerates nur Ja oder Nein sagen können. Uns sind sozusagen ständerätliche Handschellen verpasst worden. Ich sage klar Nein zu dieser unliberalen Verzögerungs- und Verschleierungstaktik. Warum?
Im Rahmen der Bilateralen II hat sich die Schweiz am Media-Programm der EG beteiligt. Dieses Programm ist am 31. Dezember 2006 ausgelaufen. Es war schon bei der Beratung der Bilateralen II klar, dass das Programm fortgesetzt und die Schweiz sich am Nachfolgeprogramm für die Jahre 2007 bis 2013 beteiligen würde. Die Verhandlungen mit der EG wurden im Sommer dieses Jahres abgeschlossen.
Wo liegen nun die Probleme, die den Ständerat zur Rückweisung und zur vorläufigen Anwendung des Abkommens veranlasst haben? Die Schweiz verpflichtet sich zur Rechtsangleichung in Bezug auf das grenzüberschreitende Fernsehen. Die EG fordert neu die Anwendung der EU-Richtlinie anstelle der bisher gültigen Europaratskonvention. Das hat zur Folge, dass ausländische Werbefenster für die Schweiz sich nicht mehr an das geltende Schweizer Recht halten müssen oder eben müssten. Damit könnte das in der Schweiz geltende Verbot für Alkohol- oder politische Werbung ausgehebelt werden. Eine zweijährige Übergangsfrist ermöglicht es Bundesrat und Parlament, die notwendigen Anpassungen im RTVG vorzunehmen oder allenfalls Nachverhandlungen zur Verbesserung des Abkommens aufzunehmen. Wenn das unter Abwägung der gesamten Interessen nicht möglich ist, wird der Bundesrat das Abkommen am 30. November 2008 kündigen, wie er dies in der Botschaft klar zum Ausdruck gebracht hat.
Der von SP-Seite im Ständerat eingebrachte Rückweisungsantrag will nun den Fünfer und das Weggli: einerseits der Filmbranche die Finanzen sichern, andererseits gleichzeitig das Werbeverbot für Alkoholwerbung aufrechterhalten. Ausgerechnet die Partei, die am liebsten sofort der EU beitreten möchte und in Steuerfragen am liebsten sofort den überrissenen Forderungen der EU nachgeben würde, verweigert, wenn es um ihre Interessen geht, auch die kleinsten Anpassungen.
Schaffen wir klare Verhältnisse, und lehnen wir die Verzögerungs- und Salamitaktik ab. Sie können sich unschwer vorstellen, dass spätestens nach Ablauf der ersten Übergangsfrist die zweite Übergangsfrist folgen wird, sofern man nicht gewillt ist, die notwendigen Anpassungen zu machen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für die notwendigen Anpassungen im RTVG, damit Rechtsungleichheiten zwischen den Sendern innerhalb und ausserhalb der Schweiz vermieden werden können. Ich glaube, es ist absolut klar, dass wir als Parlament nicht zweierlei Recht zulassen dürfen, einerseits nationales Recht für das RTVG, andererseits internationales Recht für das Media-Abkommen.
Sollte das Parlament die Korrektur des RTVG ablehnen oder sollten allenfalls Verbesserungen in Nachverhandlungen scheitern, bleibt als letzte Konsequenz die Kündigung des Abkommens. Das ist wiederum konsequenter Bilateralismus, so, wie er dem Volk immer wieder verkauft wurde.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung bei der Ablehnung des Rückweisungsantrages.