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Leu Josef · Nationalrat · 1999-12-21

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-21

Wortprotokoll

In diesem Artikel wird festgehalten, dass die Kassenkommission stufenweise an ihre Aufgaben herangeführt wird. Der Bundesrat kann ihr verschiedene Kompetenzen abtreten. Geplant ist, dass die Kassenkommission nach maximal acht Jahren selber für die Pensionskasse verantwortlich sein wird. Einzig die Kompetenz zur Festlegung der Anlagestrategie soll ihr vom Bundesrat erst nach Ablauf sämtlicher Bundesgarantien übertragen werden.

Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist dieses Vorgehen richtig. Es wäre falsch, wenn diesem Organ Kompetenzen abgetreten würden, aber der Bund nach wie vor die Hauptgarantie trüge. Erst wenn dieser Wechsel vollzogen ist, soll auch die Kassenkommission letztlich selbst entscheiden können.

Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.