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preparatory:AB 79360

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-12-11

Wortprotokoll

Ich begründe jetzt vier Minderheitsanträge auf Seite A5 der Fahne.

Zum Antrag der Minderheit I bezüglich der Förderung der Ausbildung junger Auslandschweizer: Im Rahmen der Aufgabenüberprüfung des Bundes wurden bei den Schulen für Auslandschweizer in den letzten Jahren schrittweise verkraftbare Kürzungen vorgenommen. Es ist verständlich, wenn sich diese Schulen wehren und den Status quo beibehalten wollen. Im Voranschlag 2006 wurde der Beitrag auf 16,2 Millionen Franken festgesetzt, im Voranschlag 2008 noch auf 15,4 Millionen Franken, was einer Budgetkürzung von 5 Prozent in zwei Jahren entspricht. Die Kommissionsmehrheit verlangt demgegenüber eine Aufstockung von 30 Prozent gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Wer so rechnet, ist mit Sicherheit nicht an einer Stabilisierung der Bundesfinanzen interessiert. Ich möchte auch den Hinweis machen, dass die Parlamentarier mit den entsprechenden Anträgen seitens der [PAGE 1886] Auslandschweizerorganisationen bedient wurden. Dafür habe ich Verständnis. Aber unsere heutige prioritäre Aufgabe ist es, die Bundesausgaben zu stabilisieren und den Schuldenberg zu vermindern.

Es ist das Verdienst des Finanzdepartementes, dass weniger nach Wünschen und mehr nach Kriterien gearbeitet wird. Dies entspricht den Erfordernissen der heutigen Zeit, der Schuldenbremse und den Stabilisierungszielen. Wenn Mehrausgaben beschlossen werden, müssen andernorts Kürzungen erfolgen - dieses Prinzip wollen offenbar nicht alle verstehen. Ich plädiere dafür, dass die Schulen für Auslandschweizer in der heutigen, globalisierten Zeit mehr Freiraum auch in der Gestaltung der Gebühren, Bauten, Finanzierungen und Schulpläne bekommen, aber dann auch vermehrt auf eigenen Füssen stehen; die gleiche Vorgabe gilt auch für die inländischen Privatschulen.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen und damit dem Bundesrat zu folgen. In der Kommission unterlag dieser Antrag mit 9 zu 13 Stimmen.

Nun komme ich zum Antrag der Minderheit bezüglich der Filmförderung. Die Filmförderung ist offensichtlich eine heilige Kuh in unserem Land. Je schlechter die Filme und die Kritiken, desto mehr Subventionen sind, insgesamt gesehen, im Budget eingestellt. Es ist leider so, dass unsere staatliche Filmförderung immer umstrittener wird, einerseits wegen der starken Integration in die EU-Zielsetzungen, andererseits wegen des inneren Widerspruchs, die Kultur immer mehr dem Staatsdirigismus zu unterstellen. Filmförderung finden wir nicht nur in dieser Position mit den 22,4 Millionen Franken, sondern es finden sich weitere Millionen im Budget. Dazu kommen die steigenden Ausgaben in Millionenhöhe für das Media-Programm der EU, das gestern mit 67 Millionen Franken für vier Jahre verabschiedet wurde. Weitere hohe Beiträge fliessen aus den Zwangsabgaben von SF DRS und den für die Kultur zuständigen Stellen in den Kantonen in den Film. Die Frage, ob mit den Bundesgeldern das oft seichte Unterhaltungsfilmprogramm gefördert werden soll oder ob andere Prioritäten wichtiger wären, bleibt vonseiten der Politik ebenfalls unbeantwortet.

Der Kürzungsantrag beim Film gemäss der Minderheit bringt zum Ausdruck, dass in einer Zeit der Globalisierung, der offenen und lukrativen Märkte für visuelle Kunst und der immer noch bestehenden Ungerechtigkeit zwischen dem geförderten und dem eigenständigen Filmschaffen eine massvolle Filmförderung besser wäre. Noch besser wäre es, keine staatliche Filmförderung zu haben.

Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen.

Zum nächsten Antrag meiner Minderheit, "Bildende Kunst", 3,1 statt 3,9 Millionen Franken: Die Förderung der bildenden Kunst durch den Bund geht auf einen Bundesbeschluss aus dem Jahre 1887 zurück, die Verordnung stammt aus dem Jahre 1924, die Regelung feiert also das 120-Jahr-Jubiläum. Gerade im Hinblick auf ein neues Kulturförderungsgesetz ist es wichtig, die Aufgaben des Bundes und der Kantone zu entflechten und dem Verfassungsauftrag, der die Kulturförderung nicht dem Bund zuweist, Nachachtung zu verschaffen. Mit der Überprüfung der Aufgaben des Bundes gilt es, alte Zöpfe tatsächlich abzuschneiden und nicht wieder in neuer Form zu bewahren. Im Jahre 2003 betrug dieser Beitrag in der Rechnung des Bundes noch 3,1 Millionen Franken. Den etwa gleichen Beitrag fordert jetzt die Minderheit, um eine geordnete Bereinigung dieser im heutigen Wettbewerbsumfeld nicht mehr gerechtfertigten Förderbeiträge des Bundes vornehmen zu können.

Ich bitte Sie auch hier, dem Antrag der Minderheit zu folgen.

Noch zum vierten Minderheitsantrag, jenem zu "Angewandte Kunst": Wir beantragen 2,5 Millionen Franken statt 3,5 Millionen. Der Kredit "Angewandte Kunst" beruht auf einem Bundesbeschluss aus dem Jahr 1917 - er ist 90-jährig! Damit sollte das Kunsthandwerk gefördert werden. Heute geht es ganz wesentlich um die Auszeichnung und um den Ankauf von Arbeiten. Der Bundesbeschluss dazu stammt, wie gesagt, aus dem Jahr 1917. Ursprünglich einmal ging es hier um die Förderung von grossen Denkmälern.

Heute werden mit dem Geld sonderbare Preise vergeben, die bei vielen nur Kopfschütteln auslösen; so zum Beispiel wurden am Eidgenössischen Designwettbewerb kürzlich 31 Designerinnen und Designer prämiert. Die 31 Preisträgerinnen und Preisträger dieses Bundeswettbewerbs erhalten wahlweise - Sie hören richtig - einen Geldpreis von 20 000 Franken oder ein Praktikum bzw. einen Atelieraufenthalt im Ausland. Es ist sicher schön für die Begünstigten, wenn der Bund solche historisch begründeten Preise vergibt. Aber wo bleibt hier die Gerechtigkeit? In anderen Berufen wird allenfalls eine Teilnahme an den grossen Wettbewerben ermöglicht, etwa an den Berufswettbewerben in Europa oder an der Berufsweltmeisterschaft. Aber einfach 20 000 Franken auf die Hand, das lässt sich nicht rechtfertigen. Solche eidgenössischen Wettbewerbe sollten nach meiner Ansicht und nach der Ansicht der Minderheit nicht auf dem Arbeitsplan eines Bundesamtes stehen; sie sind durch Berufsverbände zu organisieren. Design ist nicht nur Kunst, sondern auch Kommerz und hat ein stark wettbewerbsorientiertes Umfeld.

Ich beantrage namens der Minderheit, den Kredit im Bereich der Preisvergabe um 1 Million Franken zu kürzen.

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