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preparatory:AB 794

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 1999-12-21

Wortprotokoll

Frau Hubmann hat ein Bild gebraucht, das nicht ganz passt; ich brauche jetzt auch eines, das nicht ganz passt, aber doch ein bisschen besser zutrifft: Man könnte sagen, es ist, wie wenn Sie Ihrem 16-jährigen Sohn einen Porsche zum Ausfahren geben, bevor er die Fahrprüfung gemacht hat. Auch dieses Bild stimmt nicht ganz, aber es kommt der Wirklichkeit etwas näher.

Das Problem - ich habe es beim Eintreten erwähnt - liegt darin, dass der Bund am Anfang noch ziemlich grosse Garantien für die Kasse übernehmen muss. Es kann nicht angehen, dass jemand, der kein Risiko trägt, die volle Verfügungsgewalt übernehmen kann. Am Anfang ist es ja nicht so, dass es anders wäre als heute, sondern die Kassenkommission ist wie heute schon ein Beratungsorgan, das wir einbeziehen werden. Dann haben wir ungefähr festgelegt - wir haben das der Kommission vorgelegt -, in welchem Rhythmus wir der Kommission Kompetenzen geben werden: zuerst gemäss den Artikeln 11 und 21, die dort erwähnt sind, dann gemäss Artikel 20. Wenn die Kasse einmal ausfinanziert ist und die Schwankungsreserve besteht, dann kann die Kassenkommission die Kasse wirklich autonom managen, und dann mischt sich niemand mehr ein. Dann hat sie, wie gesagt, die volle Verfügungsgewalt, aber auch die Verantwortung.

Eine solche Übergangszeit liegt auch im Interesse der Kasse. Es geht uns keineswegs darum, irgendjemandem etwas nicht zu geben. Die Tatsache, dass wir Ihnen überhaupt den Vorschlag einer autonomen Kasse machen, die dann wirklich paritätisch geführt wird, zeigt, dass wir ja nicht auf ewig regieren wollen. Heute - das muss ich zugeben - sind die Kompetenzen der Kommission relativ bescheiden, aber sie hat natürlich dadurch einen faktischen Einfluss, dass wir mit ihr die wichtigen Probleme diskutieren.

So gesehen geht es hier nur um eine Übergangsfrist, die wir als angemessen betrachten und die letztlich auch im Interesse der Kommission selber liegt.

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