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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-10-05

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Einleitend möchte ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Interpellation danken. Diese hatte - das möchte ich klar unterstreichen - nicht den Zweck, einfach einer bestimmten Variante zum Durchbruch zu verhelfen. Vielmehr ging es darum, aufzuzeigen, dass der Entscheid des Bundesrates vom 19. Juni dieses Jahres betreffend Linienführung der Neat im Kanton Uri - obwohl rechtlich gesehen nur ein Sachplanentscheid gemäss Raumplanungsgesetz - von hoher staatspolitischer Relevanz ist. Dieser Entscheid ist nicht nur ein Fall Uri, sondern er könnte ebenso gut ein Fall Zürich, Genf oder Tessin, aber auch ein Fall Jura oder Appenzell sein. Er ist mithin von gesamtschweizerischer Bedeutung. Unter anderem kommt das auch dadurch zum Ausdruck, dass die Interpellation in verdankenswerter Weise von einer grossen Zahl unserer Kolleginnen und Kollegen unterzeichnet worden ist.

Es stellt sich die Frage, worin denn die erwähnte staatspolitische Relevanz liegt. Die Zufahrtslinie zum Gotthard-Basistunnel soll, gemäss Entscheid des Bundesrates, mitten und offen über den Boden des unteren Reusstales führen: durch einen Raum, durch den bereits die bestehende Bahnlinie, die N2 und verschiedene Hochspannungsleitungen führen; aber auch - und insbesondere - durch einen Raum, den etwa 20 000 der insgesamt knapp 35 000 Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Uri bewohnen und bewirtschaften; durch einen Raum mithin, der Uri im wahrsten Sinne des Wortes sein Gepräge gibt. Würde man die Zahl der betroffenen Bevölkerung im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung des Kantons beispielsweise auf zürcherische Verhältnisse extrapolieren, so käme man auf eine Grössenordnung von immerhin etwa 700 000 bis 800 000 Menschen. Dies muss man bedenken.

Ein Wesenselement unseres föderalistischen Staatsaufbaus besteht gerade darin, dass die Rechte und Interessen der Kantone vom Bund zu wahren sind, ungeachtet deren Grösse und - insbesondere - deren Bevölkerungszahl. Denn jede kantonale Bevölkerung, mag sie noch so klein sein, hat das Bewusstsein, das Gefühl, aber auch den berechtigten Stolz, ein Gliedstaat dieser schweizerischen Eidgenossenschaft zu sein.

Von daher gesehen, Herr Bundesrat, kann ich die Bemerkung in der bundesrätlichen Antwort, es sei nicht angezeigt, das Verhältnis zwischen Bund und Kanton an einem [PAGE 707] Linienführungsentscheid zu messen, nicht nachvollziehen. Ich bekunde daher auch Mühe mit dem - zumindest andeutungsweise - erhobenen Vorwurf, im Abschnitt Uri habe man für die Projektierung von Varianten im Vergleich zu den übrigen Neat-Strecken "den grössten Aufwand betrieben".

Schliesslich vermag nicht ohne weiteres einzuleuchten, inwiefern die Neat dem Kanton Uri - insbesondere während der Betriebsphase - neue Chancen zu bieten vermag. Solche Chancen könnten sich in der Tat eröffnen, beispielsweise in Gestalt eines gut bewirtschafteten Regionalbahnhofes und in Form von Arbeitsplätzen. Diese durchaus positiven Effekte können aber nicht von Uri allein bewirkt werden; sie hängen weitestgehend von anderen Entscheidträgern ab.

Ich möchte aber abschliessend doch auch auf die positiven Elemente hinweisen, welche in der Antwort des Bundesrates enthalten sind und die vor allem auch durch die neuesten Entwicklungen in dieser Angelegenheit gestützt bzw. untermauert werden. Diesbezüglich sind vor allem zwei Elemente zu erwähnen, ein materielles und ein verfahrensmässiges: Das materielle Element besteht darin, dass die bestehenden Varianten nun substanziell optimiert werden und dass in diesen Prozess auch die Option "Bergvariante lang" einbezogen wird.

Ich meine, dass es auch wichtig ist, dass in diese Prüfung ebenso die bereits bestehenden Infrastrukturanlagen - ich habe sie erwähnt: bestehende Bahnlinie, Hochspannungsleitungen, Nationalstrasse - einbezogen werden, wie Sie, Herr Bundesrat Leuenberger, dies ja vor kurzem in einem Interview erwähnt haben. Ich meine, dass dies durchaus richtig und wichtig ist.

Was sodann das verfahrensmässige Element anbetrifft, so ist als positiv zu würdigen, dass die für den Optimierungs- bzw. Prüfungsprozess erforderlichen Projektierungsarbeiten im Interesse einer genügenden Unabhängigkeit zumindest teilweise neu ausgeschrieben werden und vor allem dass die Arbeiten, aber auch andere Projekte - beispielsweise der Lärmschutz - von einem Gremium begleitet werden, in dem sowohl der Bund als auch der Kanton angemessen vertreten sind.

Ich möchte abschliessend meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass nun ein Fundament gelegt worden ist, das es ermöglicht, partnerschaftlich zu einer Lösung zu kommen, mit der die Bevölkerung unseres Kantons leben kann.