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Hofmann Urs · Nationalrat · 2007-12-13

Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-12-13

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen eine Reallohnerhöhung für das Bundespersonal von 2 Prozent per 1. Juli 2008, weil auf diesen Zeitpunkt die Pensionskassenrevision in Kraft tritt, bei der ja bekanntlich vom Leistungsprimat auf das Beitragsprimat umgestellt wird. Es wäre dies die erste Reallohnerhöhung für das Bundespersonal seit dem Jahr 1991. Die weiteren Lohnmassnahmen, die vom Bundesrat beantragt werden, umfassen einzig den Einbau der Teuerung der letzten Jahre in den normalen Lohn und bewirken somit keine Erhöhung der Kaufkraft. Vielmehr ist es so, dass das Bundespersonal durch den Aufschub dieses Einbaus in den normalen Lohn und den Verzicht des Einkaufs in die Pensionskasse letztlich rund 310 Millionen Franken an die Sparmassnahmen beim Bund beigetragen hat.

Die beantragte Reallohnerhöhung per Mitte des nächsten Jahres erweist sich sowohl unter Berücksichtigung der Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft als angemessen als auch dann, wenn man zur Kenntnis nimmt, was Mitglieder des Bundesrates selbst zur Lohnpolitik der privaten Arbeitgeber gesagt haben. Frau Bundesrätin Leuthard hat selbst zum Ausdruck gebracht, dass sie von der Privatwirtschaft jetzt, in der Phase der Hochkonjunktur, substanzielle Anpassungen auch bei den normalen Löhnen und nicht nur bei den Managergehältern erwartet, und hat die Privatwirtschaft aufgefordert, Lohnerhöhungen in der Grössenordnung von 2,5 Prozent zu gewähren. Es wäre deshalb widersinnig und unehrlich, wenn der Bundesrat selbst dann eine andere Lohnpolitik betreiben würde.

Nun verhält es sich aber so, dass das Bundespersonal im Rahmen von Verhandlungen letzte Woche mit dem Bundesrat eine Vereinbarung getroffen hat, die für das Jahr 2008 auf den 1. Juli eine Reallohnerhöhung von 1 Prozent vorsieht. Die entsprechenden Mittel sollen nach dem zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesrates in den Nachtragskrediten eingestellt werden. Das Bundespersonal hat allerdings klar zum Ausdruck gebracht, dass es mit 1 Prozent Erhöhung per Mitte des nächsten Jahres bezüglich der Lohnentwicklung nicht getan ist. Es muss im Jahr 2009 eine weitere Erhöhung des Reallohnes folgen. Es muss auch für das Jahr 2008 der volle Teuerungsausgleich gewährt werden, auch wenn die Teuerung über den dem Budget zugrundegelegten 1,4 Prozent liegen würde. Ich möchte hier also den Bundesrat auffordern, bei den Nachtragskrediten die entsprechenden Mittel zusätzlich zu dieser Reallohnerhöhung von 1 Prozent einzustellen. Falls die massgebliche Teuerung Ende dieses Jahres höher als bei 1,4 Prozent liegen sollte, dürfte es nicht sein, dass dann das eine Prozent Reallohnerhöhung zur Hälfte schon wieder von einer höheren Teuerung aufgefressen würde.

Schliesslich ist der Bundesrat auch gegenüber den Rentnerinnen und Rentnern des Bundes gefordert, beim Teuerungsausgleich für das nächste Jahr oder spätestens für das Jahr 2009 etwas vorzukehren. Bekanntlich wird die Publica noch längere Zeit nicht in der Lage sein, einen Teuerungsausgleich zu gewähren, da sie zuerst Reserven in der Grössenordnung von 15 Prozent bilden muss. Wenn die Rentnerinnen und Rentner nicht dauernd an Kaufkraft verlieren sollen, dann muss auch hier ein gewisser Teuerungsausgleich gewährt werden.

In Anbetracht der zwischen dem Bundesrat und den Personalverbänden erreichten Einigung ziehe ich jedoch meinen [PAGE 1904] Minderheitsantrag zurück und übergebe dem Herrn Präsidenten die entsprechende grüne Karte. Ich möchte aber doch Herrn Bundesrat Merz bitten, hier noch Ausführungen zur Lohnpolitik des Bundesrates zu machen.