Fluri Kurt · Nationalrat · 2007-12-17
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Ich möchte die Argumente der Vertreter der Minderheit zur Gemeindeautonomie und zur kantonalen Hoheit aufnehmen. Die Gemeindeautonomie ist im Rahmen der rechtlichen Bedingungen möglich und - nach Artikel 38 Absatz 2 der Bundesverfassung - auch die kantonale Hoheit. Sie richtet sich natürlich nach den rechtlichen Voraussetzungen. Gemäss der Bundesgerichtspraxis, die in den Kantonen, die inzwischen über diese Materie abgestimmt haben, übernommen worden ist, ist vorgeschrieben, dass eine klare Begründungspflicht nötig ist. Wir haben hier also einen gewissen Antagonismus zwischen dem Föderalismus und der Rechtsstaatlichkeit. Das Bundesgericht hat sich zugunsten der Rechtsstaatlichkeit entschieden, und das haben auch die Kantone getan, die inzwischen abgestimmt haben.
Herrn Bundesrat Blocher muss ich einfach sagen: Wenn zwischen Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung eine zeitliche Differenz von mehreren Monaten liegt - das ist ja in der Regel der Fall, zwei bis drei Monate sind immer dazwischen -, dann können im Referendumsabstimmungskampf Argumente auftauchen, die an der Gemeindeversammlung kein Thema waren und die damit auch nicht in der Botschaft der Gemeinde enthalten sein können. Deswegen wird es sehr schwierig sein, die Begründung eines ablehnenden Urnenentscheides rechtsgenüglich darzulegen, weil man nicht weiss, ob die Argumente in der Botschaft oder an der Gemeindeversammlung massgeblich gewesen sind oder die inzwischen neu aufgetauchten Argumente. Das ist der Grund, weshalb wir Ihnen mehrheitlich empfehlen, nur die Gemeindeversammlung für solche Entscheide zuzulassen.
Ich bitte Sie deshalb noch einmal, der Mehrheit zuzustimmen.