preparatory:AB 79584
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-12-17
Wortprotokoll
In den vergangenen Jahren ist es infolge drohender Nichterreichung der Budgetziele immer wieder vorgekommen, dass Ihnen der Bundesrat eine Kreditsperre vorschlagen musste. Wie Sie wissen, hat sich dieses Instrument auch sehr bewährt. Es hat uns jeweils geholfen, ein Budget, das etwas auf der Kippe war, trotzdem zu erreichen; und dort, wo es nötig war, hat man die Kredite immer auch entsperren können. Der Mechanismus zu dieser Kreditsperre ist von Ihnen im letzten Jahr im Finanzhaushaltgesetz wieder neu beschlossen worden, und damit besteht eine gesetzliche Grundlage.
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen ein Budget, das den Anforderungen der Schuldenbremse entspricht, ein Budget, gemäss dem die Rechnung mit einem Überschuss von über 1 Milliarde Franken abschliessen soll, ein Budget, das etwa 400 Millionen Franken strukturelle Überschüsse beinhaltet. Der Bundesrat ist deshalb zum Schluss gekommen, dass er Ihnen für dieses Budget keine Kreditsperre unterbreiten möchte; es besteht kein Zwang dazu. Aber selbstverständlich kann das Parlament, wenn es den Eindruck hat, dass man zusätzliche Puffer einbauen möchte, solche Kreditsperren vorsehen.
Der Bundesrat beantragt Ihnen jedoch, davon Abstand zu nehmen und Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.