Markwalder Bär Christa · Nationalrat · 2007-12-17
Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-12-17
Wortprotokoll
Unsere direkte Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Stimmbürgerinnen und -bürger gut darüber informiert sind, worüber sie zu entscheiden haben. Die vorliegende Initiative möchte die Informationstätigkeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung massiv einschränken, ja sogar bis auf wenige Ausnahmen verbieten. Die Volksinitiative "Volkssouveränität statt Behördenpropaganda" geht davon aus, dass die Meinungsbildung in der Bevölkerung vor Abstimmungen ohne Erklärungen und Erläuterungen des Bundesrates und der Verwaltung auskommt. Dem widerspreche ich aus folgenden Überlegungen:
1. Nur ein aufgeklärtes Volk kann weise Entscheidungen treffen. Die Bevölkerung muss ausreichend über die Vor- und Nachteile einer Abstimmungsvorlage informiert sein, um sich vernünftig eine Meinung bilden zu können. Die Informations- und Aufklärungstätigkeit obliegt selbstverständlich nicht allein dem Bundesrat, sondern auch den Mitgliedern des Parlamentes sowie den politischen Parteien.
2. Die Geschäfte werden komplexer. Dies gilt nicht primär bei Verfassungsänderungen, bei denen ja normalerweise die Einheit der Materie gilt, sondern vor allem bei Gesetzesreferenden. Denken Sie beispielsweise an die KMU-Steuerreform, die von der SP und den Grünen wider besseres Wissen mit dem Argument bekämpft wird, es gäbe Steuergeschenke für Millionäre. Richtig ist, dass Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein eigenes Unternehmen aufgebaut haben, von der stossenden Doppelsteuerung entlastet werden. Wenn der Bundesrat über diese Vorlage nicht informieren dürfte, könnte er beispielsweise nicht aufzeigen, dass aufgrund der Reform keine Steuerausfälle erwartet werden, sondern dass - dank dem Wachstumsimpuls - sogar neue Einnahmen generiert werden können.
3. Die Volkssouveränität wird durch die Volksinitiative mehr tangiert als gestärkt. Wer einen Entscheid souverän fällen will, muss sich über dessen Folgen im Klaren sein. Wenn der Bundesrat dem Volk Verfassungsänderungen und Staatsverträge zur Abstimmung unterbreitet, muss er auch erklären können, warum diese im Interesse der Schweiz liegen. Er hat einen Informationsauftrag, soll aber keine Propaganda machen. Das heisst, er soll die Meinung der Stimmberechtigten nicht in einem ganz bestimmten Sinn und im Hinblick auf das Abstimmungsverhalten eindeutig lenken.
Unsere Demokratie lebt von der Debatte, vom Argumentieren, vom Meinungsaustausch zwischen gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und der Stimmbevölkerung. Wenn Sie diese Initiative annehmen, schalten Sie den Bundesrat als wesentlichen Meinungsträger aus. Gerade der Bundesrat, der Urheber vieler Abstimmungsvorlagen, muss aber weiterhin das Recht haben, die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu orientieren und zu informieren.
Aufgrund dieser Überlegungen empfehle ich Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und die parlamentarische Initiative Burkhalter, die einen guten ausformulierten Gegenvorschlag darstellt, anzunehmen.