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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2007-12-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2007-12-17

Wortprotokoll

Bei den heute für Helikopter-Operationen geltenden europäischen Regelungen handelt es sich nicht um im Rahmen des Luftverkehrsabkommens Schweiz-EU übernommenes, direkt zwingend anwendbares EU-Recht, sondern um Vorschriften der Joint Aviation Authorities (JAA). Die JAA sind der europaweite Zusammenschluss der Luftfahrtbehörden.

Als Mitglied der JAA ist die Schweiz auch hier gehalten, die gemeinsam erarbeiteten Sicherheitsvorschriften umzusetzen. Weil die Schweiz dies im Gebiet der Helikopter-Fliegerei im Gegensatz zu den umliegenden Ländern noch nicht getan hat, stossen schweizerische Unternehmen im Ausland immer auch regelmässig auf Schwierigkeiten, wenn sie dort tätig sein wollen. Aus diesen Gründen und weil die EU innert absehbarer Frist die Regelungen der JAA auch im Bereich der Helikopter-Fliegerei übernehmen wird, soll das Schweizer Luftrecht an den europaweit anerkannten Standard herangeführt werden.

Der Standard der JAA sieht aus Gründen der Luftfahrtsicherheit vor, dass für gewisse Operationen ausschliesslich zweimotorige Helikopter einzusetzen sind. Mit Rücksicht auf die besonderen geografischen und topografischen Verhältnisse sowie die Leistungscharakteristika der Maschinen im Hochgebirge wird jedoch von der Schweiz im Rahmen der JAA angestrebt, einerseits angemessene Ausnahmemöglichkeiten zu schaffen und andererseits mit einer grosszügigen Übergangsfrist dafür zu sorgen, dass keine Versorgungslücken im Rettungswesen entstehen. Die Schweiz wird alles daransetzen, dass sie Lösungen beibehalten kann, welche unseren besonderen Verhältnissen angepasst sind. Dabei wird namentlich darauf zu achten sein, dass die Luftfahrtsicherheit dem europäischen Standard entspricht und sich keine Wettbewerbsverzerrungen ergeben, dass gleichzeitig aber die Versorgung mit Rettungsdiensten aus der Luft überall jederzeit gewährleistet bleibt.