Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-12-18
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-12-18
Wortprotokoll
Es ist gut, wenn Sie sich der vorberatenden Kommission anschliessen und die beiden Absätze, die Sie in diese Vorlage eingefügt haben, wieder herausnehmen.
Artikel 5a ist eine unnötige Bestimmung. Er schafft auch keine Klarheit, denn die wesentliche Frage, die bei der Vertretung eines Kindes eine Rolle spielt - ob man da die Meinung des Kindes berücksichtigen kann und wie weit es von Alter und Reife abhängt, ob die Meinung massgebend ist oder nicht -, haben auch diese beiden Absätze nicht beantwortet. Ich bin froh, wenn Sie diese Bestimmung wieder streichen und Ihrer Kommission folgen.
Das Gleiche gilt für Artikel 11 Absatz 3. Dort ist es noch wichtiger, dass Sie es tun, denn Artikel 11 Absatz 3 führt dazu, dass gegen ablehnende Entscheide auch im Vollzug nochmals der ganze Gerichtsprozess in Gang gesetzt werden kann. Ein wichtiges Element der Vorlage ist aber die Beschleunigung des Prozessweges.
Darum bitten wir Sie, bei beiden Artikeln der vorberatenden Kommission zu folgen.