Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-12-18
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-18
Wortprotokoll
Ich ersuche Sie, der Minderheit Hämmerle zuzustimmen.
Sie kennen die Geschichte dieser Initiative, Sie kennen die Geschichte der Ausführungsgesetzgebung. Die Kommission für Rechtsfragen wurde durch Ihren Rat überstimmt. Die Grünen halten fest: Die ursprüngliche Position der Kommission für Rechtsfragen war richtig. Wir sind nunmehr mit einer Ausführungsgesetzgebung konfrontiert, die weder verfassungskonform noch EMRK-konform ist, weil sie zum einen dem Initiativtext in wesentlichen Punkten widerspricht und zum anderen gerade die richterliche Überprüfung nicht ohne Voraussetzungen zulässt. Es wird sich zeigen, was der konkrete Weg dieser Vorlage sein wird. Ich bin jedenfalls gespannt, wie dereinst das Verdikt des Europäischen Gerichtshofes sein wird, denn fraglos wird diese Überprüfung einmal vorgenommen werden müssen, falls - und da stimme ich Frau Thanei zu - dieses Gesetz überhaupt zur Anwendung kommt, was gar nicht so sicher ist.
Etwas ist klar: Die Initiative und auch diese Ausführungsgesetzgebung enthalten einen antizipierten Vorwurf an unsere Richterinnen und Richter, indem eigentlich gesagt wird, unsere Richterinnen und Richter hätten eine zu large Praxis. Dem muss ich widersprechen. Gestützt auf die heutige Gesetzgebung ermöglicht die Gerichtspraxis bereits die lebenslange Verwahrung - aufgrund richterlicher Überprüfung notabene -, und kein Richter und keine Richterin wird heute voreilig jemanden entlassen. Das wissen Sie so gut wie ich. Man kann sich mithin fragen, ob hier eigentlich eine symbolische Gesetzgebung getätigt wird, in der es gar nicht um die Sache geht, sondern um einen gewissen Diskurs.
Ich bin froh, dass Herr Hämmerle, der Vertreter der Minderheit, Altmeister Günter Stratenwerth und auch Professor Karl-Ludwig Kunz zitiert hat; das sind zwei Strafrechtsprofessoren, die besorgt sind um die Sicherheit dieses Landes, die uns aber gleichzeitig immer wieder klarmachen, dass Gesetzgebung die rechtsstaatlichen Schranken einzuhalten hat. Es wäre gut, wenn in diesem Sinne auch die Legislative diesen rechtsstaatlichen Grundsätzen bei der Legiferierung bezüglich heikler Tatbestände folgte, und einer davon ist eben die jederzeitige richterliche Überprüfung.
Sie haben nun den Katalog in dieser Gesetzesvorlage des Bundesrates und des Ständerates ausgeweitet. Diese Ausweitung widerspricht dem Ansinnen des Initiativtextes. Bei der Initiative und dem Diskurs über die Initiative ging es nie um einen dergestalt ausgeweiteten Deliktkatalog. Es erstaunt schon, dass das heute fast widerstandslos hingenommen werden soll. Auch die Initiantin bzw. die Initianten haben sich nie dergestalt geäussert, dass sie ihre Initiative in Hinblick auf einen solchen Deliktkatalog veranstaltet haben. Es besteht also überhaupt kein Grund, es ist nicht im Geiste der Initiative, der Mehrheitsfassung zu folgen. Deswegen ist es zentral, diesen Mehrheitsantrag abzulehnen.
Ich sage Ihnen auch, dass nicht nur die Kaskade der Überprüfung, wie sie nun im Gesetz vorgenommen wird, unverständlich formuliert ist, sondern dass es, wie ich glaube, eines der schlechtesten Gesetze ist, die wir in der letzten Zeit hier vorliegen gehabt haben. Sie haben das aber mehrheitlich so gewollt, Sie müssen auch die Folgen tragen. Wir jedenfalls bleiben unserem Weg treu und werden diese Ausführungsgesetzgebung in der Gesamtabstimmung ablehnen.