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Vischer Daniel · Nationalrat · 2007-12-18

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2007-12-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 15 sind wir gewissermassen beim neuen System, beim automatisierten Polizeifahndungssystem. Es wird vom Fedpol in Zusammenarbeit mit den Kantonen betrieben und ist ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem. Es dient der Verhaftung von Personen, der Anhaltung bezüglich FFE - fürsorgerischer Freiheitsentzug -, der Ermittlung des Aufenthalts vermisster Personen, der Durchführung von Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht und anderem.

In Absatz 3 ist geregelt, wer Ausschreibungen über dieses Informationssystem verbreiten kann. Eine Reihe von Bundesstellen kann dies tun. Die Minderheit Menétrey-Savary beantragt, es sei hier die Eidgenössische Spielbankenkommission zu streichen. Die Meinung ist, es gebe keinen spezifisch einsehbaren Grund, warum die Eidgenössische Spielbankenkommission hier aufgeführt sei. Deren Tätigkeit gehe nicht so weit und sei nicht von solcher Relevanz, dass sie sinnvollerweise in dieses Ausschreibungssystem Eingang finden solle.

Weiter wird beantragt, es sei Buchstabe j von Absatz 3 zu streichen, nämlich "weitere vom Bundesrat durch Verordnung bezeichnete kantonale Zivilbehörden zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach Absatz 1 Buchstaben b, c, e, f, g und h". Hier ist schon einmal fraglich, warum diese Behörden nicht bezeichnet sind. Der Bundesrat gibt sich hier eine Verordnungskompetenz, die an sich schon fragwürdig ist. Wieso machen wir ein Gesetz, in dem alle Behörden aufgeführt sind, während hier die entsprechenden Behörden nicht [PAGE 1978] genannt werden können? Es ist aber auch nicht einsehbar, wieso hier Zivilbehörden Aufnahme finden. Sollte der FFE gemeint sein, hätte die zuständige Behörde ganz präzis genannt werden können und müssen.

Bei Absatz 4 geht es darum, wer über dieses System Daten abrufen kann. Hier will die Minderheit das Seco, das heisst Buchstabe g, streichen. Wir gehen davon aus, dass das Seco keine sinnvollen Daten aus Polizeisystemen, die letztlich auf die Verbrechensbekämpfung ausgerichtet sind, beziehen kann. Ergo wird beantragt, auch diese Bestimmung zu streichen.

Ich muss betonen: Der Minderheitsantrag bezieht sich auf die Streichung einzelner Behörden, deren Aufführung wir für überflüssig halten, nicht aber auf die generelle Streichung dieses Systems. Wir konzedieren, dass dieses System sinnvoll sein kann, bei aller Fragwürdigkeit bezüglich der vorher obwalteten Debatte, aber wir meinen, dass die Behördenaufführung hier in diesem Gesetz so, wie es vorgesehen ist, zu weit geht, erstens in Bezug auf die Einspeisung und zweitens in Bezug auf die Abrufung.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.