Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-10-05
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-10-05
Wortprotokoll
Eine Vorbemerkung: Die Liberalisierungen im Bereiche der Swisscom und der Post haben den Randregionen nicht einzig und allein Nachteile gebracht. Ich komme noch auf diese zurück. Es gab immerhin Preissenkungen, gerade in der Telekommunikationsbranche, die dazu geführt haben, dass sich zahlreiche kleine und mittlere Betriebe in Randregionen ansiedeln konnten und angesiedelt haben. Es ist auch so, dass der Wettbewerb zu neuen Technologien geführt hat, die ihrerseits die Schwelle des Service public - also dessen, was jedes Unternehmen zu Recht für sich in Anspruch nimmt - gehoben und die Möglichkeiten, mit aller Welt zu gleichen Preisen wie aus den städtischen Zentren zu kommunizieren, verbessert haben.
Das Abwanderungsproblem, das Herr Stadler zu Recht angesprochen hat - diese Beobachtung ist richtig -, wird aber durch die Infrastrukturpolitik und die Zunahme der Mobilität doch auch wieder gemildert; wir haben vorher im Zusammenhang mit dem Ausbau des Autobahnnetzes darüber gesprochen. Die Priorität des Bundesrates ist, zunächst die peripheren Gebiete anzubinden, bevor die grossen Zentren durch breitere Verbindungen einander noch näher gebracht werden. Diese Mobilität ermöglicht es auch, Wohnort und Arbeitsort getrennt zu haben, und ermöglicht wiederum, dass sich kleine und mittlere Betriebe leichter in den peripheren Gebieten ansiedeln. Ich sage das, um nicht den Eindruck im Raume stehen zu lassen, all diese wirtschaftlichen, technologischen, aber auch politischen Veränderungen hätten die Randregionen nur gerade benachteiligt. Diese [PAGE 716] Veränderungen bieten auch Chancen für die Randregionen, und diese wurden auch wahrgenommen.
Dennoch will ich betonen, dass die vier Standesinitiativen ein sehr berechtigtes Anliegen aufnehmen. Es ist in der Tat so, dass der Stellenabbau bei Swisscom und SBB die Berg- und Randgebiete überproportional trifft. Dazu kommt, dass die Berg- und Randgebiete weniger leicht als die grossen Städte in der Lage sind, diesen Stellenabbau mit neuen Arbeitsplätzen zu kompensieren. Darum hat unser Departement schon im letzten Jahr eine Analyse der regionalen Auswirkungen des Stellenabbaus von Swisscom und SBB durchgeführt und zwei Expertenaufträge über mögliche flankierende Massnahmen vergeben. Gestützt auf diese Aufträge haben wir zusammen mit dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein Paket von flankierenden Massnahmen für die besonders betroffenen Regionen erarbeitet. Der Bundesrat hat am 23. August 2000 diese 80 Millionen Franken gesprochen.
Mehrfach wurde jetzt gesagt, diese 80 Millionen Franken seien viel zu wenig. Ich habe Ihnen schon gestern gesagt, ohne irgendeine Loyalität zu verlassen: Diese 80 Millionen Franken sind nun in Ihren Händen, formen Sie diese, wie Sie wollen, machen Sie sie kleiner oder grösser, das ist Ihre Parlamentsautonomie. Ich habe zu den 80 Millionen Franken nichts mehr zu sagen.
Das Paket des Bundesrates möchte aber nicht künstlich Arbeitsplätze aufrechterhalten, welche technologisch und betriebswirtschaftlich keinen Sinn mehr machen. Wir möchten vielmehr die Voraussetzungen für neue, zukunftsgerichtete Arbeitsplätze in den betreffenden Regionen schaffen. Das setzt ein enges Zusammenwirken der drei Partner Bund, Kantone und öffentliche Unternehmungen - Swisscom, SBB und Post - voraus. Daher ist ein Steuerungsausschuss aus diesen drei Partnern eingesetzt worden, welcher die Umsetzung des Massnahmenpaketes koordiniert und steuert.
Hier wurde von Herrn Maissen bemängelt, dass die Instrumente eigentlich die klassischen seien, wir hätten keine neuen geschaffen. Das haben wir ganz bewusst gemacht. Wir haben bewusst auf der bestehenden Klaviatur gespielt. Diese ist eingespielt und ermöglicht den Betroffenen am ehesten, Lösungen zu finden. Am 28. September 2000 haben das EVD und das UVEK die betroffenen Kantone im Detail über das vorgesehene Massnahmenpaket orientiert und mit ihnen zusammen das weitere Vorgehen festgelegt.
Zusammenfassend: Der Bundesrat unterstützt die Stossrichtung der Standesinitiativen. Er ist allerdings der Auffassung, dass die notwendigen flankierenden Massnahmen nicht über einen Fonds mit zweckgebundenen Mitteln, sondern über das Budget finanziert werden sollten. Der politische Zusammenhang, den Herr Maissen in diesem Zusammenhang erwähnt hat, ist da - das kann ich nur unterstützen: Es besteht ein politischer Zusammenhang zwischen den durch die Liberalisierung der Swisscom möglichen Milliardenerträgen und den Arbeitsplätzen, die in den Randregionen verloren gegangen sind. Dennoch möchten wir aus grundsätzlichen Gründen keinen eigentlichen Fonds mit Zweckbindung machen.
Der Bundesrat ist also bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er ist mit den entsprechenden Zielsetzungen für einen landesweiten Service public einverstanden. Wir möchten uns weiterhin für eine flächendeckende und effiziente Grundversorgung einsetzen.