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Huber-Hotz Annemarie · 2007-06-04

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-06-04

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28. Februar 2007 zur parlamentarischen Initiative der SPK dargelegt, weshalb er eine Änderung des Parlamentsgesetzes ablehnt. Dem Bundesrat geht es in erster Linie darum, bestehende Berichterstattungspflichten nicht durch neue Berichte zu überlagern und damit die bestehenden Verfahren noch zu komplizieren. Aufgrund des erst seit dem Jahr 2003 geltenden neuen Artikels 122 des Parlamentsgesetzes erstattet der Bundesrat jedes Jahr einen umfangreichen Bericht über die vom Parlament angenommenen Motionen und Postulate. Der neue Bericht über die Ende des Jahres 2006 beim Bundesrat hängigen Motionen und Postulate wird zurzeit in allen Ihren Kommissionen, aber auch in beiden Räten diskutiert, und Sie werden in der laufenden Session auch ein entsprechendes Traktandum zu diskutieren haben. Dieser Bericht erwähnt die 635 angenommenen Motionen und Postulate. [PAGE 628] Gemäss dem neuen Artikel 122 des Parlamentsgesetzes berichtet der Bundesrat über diejenigen Vorstösse - Motionen und Postulate -, die älter sind als zwei Jahre, und darüber, weshalb er einen parlamentarischen Auftrag noch nicht erfüllt hat oder wie er gedenkt, diesen Auftrag umzusetzen.

Für den Bundesrat ist es eine Selbstverständlichkeit, die parlamentarischen Aufträge zu erfüllen, auch wenn es zurzeit über 600 sind und im Parlament weitere 1400 Vorstösse zur Diskussion anstehen und im Parlament nicht alle Gesetze fristgerecht behandelt werden können. Die SPK wirft dem Bundesrat nun anhand von sechs dieser 635 Vorstösse vor, dass er die ihm erteilten Aufträge in der Regel nur dann erfüllen wolle, wenn sie ihm genehm seien. Abgesehen davon, dass es sich um eine verschwindend kleine Menge handelt, nämlich nur um sechs Vorstösse, muss der Bundesrat doch auch darauf hinweisen, dass auch in diesen sechs Fällen bereits ein intensiver Dialog mit dem Parlament geführt wurde, zum Teil auch in den zuständigen Kommissionen. Ich erinnere zum Beispiel an die Frage der Sterbehilfe, aber ebenso an die Frage der Kohäsionszahlungen, die ja in der Zwischenzeit auch erledigt ist.

Es geht also meines Erachtens hier nicht darum, mehr Berichte zu produzieren, sondern vielmehr geht es darum, im Einzelfall den Dialog über die mögliche Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen zu führen. Ich bin überzeugt, dass mehr Dialog uns alle viel weiter führt als mehr Berichte und noch kompliziertere Verfahren.

Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass der Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate, den ich erwähnt habe, vielleicht nicht genügend übersichtlich und auch nicht genügend detailliert ist. Dem könnten wir aber durchaus auch abhelfen, indem wir zusammen diskutieren, wie diese Berichterstattung verbessert werden kann. Ich bin durchaus dafür, dass wir eine solche Diskussion führen. Neue Berichte aber, für deren Behandlung im Parlament notabene auch noch ein Differenzbereinigungsverfahren vorgesehen ist, sind meines Erachtens nicht das richtige Rezept gegen das Unbehagen des Parlamentes. Eine Verbesserung der bestehenden Berichterstattung führt viel eher zum Ziel.

In diesem Sinne bitte ich Sie, die parlamentarische Initiative abzulehnen und mit uns zu diskutieren, wie dieser Bericht, der Ihnen vorgelegt worden ist, verbessert werden kann.