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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2007-06-04

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2007-06-04

Wortprotokoll

Die Schweiz ist stolz auf ihre Demokratie, und der Bund anerkennt die uneingeschränkte Meinungsäusserungsfreiheit. Wir alle, als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter, schätzen den direkten Kontakt mit der Bevölkerung. Diesen direkten Kontakt sollten wir während der Sessionen nicht einschränken.

Die meisten von Ihnen werden es kaum wissen: Während der Sessionswochen herrscht auf dem Bundesplatz ein generelles Kundgebungsverbot. Dieses Verbot entspreche dem politischen Willen des Bundesparlamentes, wurde immer wieder gesagt. Deshalb hat die Stadt Bern diesen Wunsch respektiert und das Verbot in ihrem Kundgebungsreglement festgehalten.

Haben wir tatsächlich den politischen Willen, das Volk während der Sessionen auszusperren? Mit meiner Motion möchte ich erreichen, dass wir diese Frage hier drinnen beantworten. Es kann doch nicht sein, dass wir die Demokratie und das Recht auf freie Meinungsäusserung einschränken, wenn das Parlament tagt! Das Volk muss sich doch direkt an die Volksvertreterinnen und Volksvertreter wenden können, um seine Anliegen vorzutragen. Auch während der Sessionen soll das Volk aus aktuellem Anlass uns, seinen Parlamentariern und Parlamentarierinnen, auf dem Bundesplatz öffentlich seine Wünsche, Anliegen, aber auch seinen Unmut vorbringen können. Wir sind die Volksvertreterinnen und Volksvertreter. Wir sollten die Stimme des Volkes während [PAGE 636] der Sessionen nicht zum Schweigen bringen, indem wir am Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz festhalten.

Spontane Kundgebungen müssen möglich sein, und sie sind es; das haben wir an einigen Beispielen bereits erlebt. Zum Beispiel veranstaltete die CVP am 14. Juni letzten Jahres, als Frau Doris Leuthard zur Bundesrätin gewählt wurde, eine grosse Kundgebung, sogar mit einem Zelt. Nach geltendem Kundgebungsreglement ist eine solche Veranstaltung nicht möglich. Aber für Frau Leuthard drückte der Gemeinderat der Stadt Bern wohl ein Auge zu und machte von seinem Ausnahmerecht Gebrauch.

Aber warum sollte nur die CVP ihre Freude bei der Wahl ihrer Bundesrätin ausdrücken können, und warum sollten nicht auch andere Organisationen ihre Freude oder ihren Unmut über einen Parlamentsentscheid ausdrücken können? Auch beim Grounding der Swissair gab es damals eine spontane Kundgebung auf dem Bundesplatz.

Wenn wir uns heute dafür aussprechen, das Kundgebungsverbot während der Sessionen aufzuheben, dann wird es kaum zu einer Inflation von Kundgebungen kommen. Es geht bei meiner Motion ja nicht darum, dass man jegliche Art von Kundgebung während der Sessionen zulassen müsste. Kundgebungen brauchen in der Stadt Bern immer eine Bewilligung der Stadt. Das würde selbstverständlich auch für die Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen gelten. Aber aus aktuellem Anlass soll während der Sessionen eben auch eine Kundgebung möglich sein.

Mein Anliegen wird auch von bürgerlicher Seite mitgetragen. Unser ehemaliger FDP-Kollege Peter Weigelt bezeichnete das Verbot im "Tages-Anzeiger" vom 12. April 2006 als unerhörtes Verbot. Weigelt kritisierte, dass man den Bürgern den Bundesplatz zwar als Ort verkaufe, an dem sie Kritik gegenüber der Politik artikulieren können, sie aber dann doch hindere, diese zu äussern. Weigelt fordert uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier auf, ein klares Zeichen für die freie Meinungsäusserung zu setzen. Auch FDP-Ständerat Rolf Büttiker bezeichnete das Verbot im "Tages-Anzeiger" als total unliberal, ja, er liess sich sogar mit dem folgenden Satz zitieren: "Das Verbot ist verfassungsrechtlich nicht haltbar."

Eigentlich sollte auch die SVP keinen Widerstand gegen meinen Vorstoss leisten. Sie ist doch die Partei, die immer wieder für sich in Anspruch nimmt, die Stimme des Volkes zu vertreten und auf die Stimme des Volkes zu hören. In einer lebendigen Demokratie sollte man das Kundgebungsverbot nur einschränken, wenn die Sicherheit von Leuten unverhältnismässig gefährdet ist.

Ich möchte nun noch kurz auf das Votum von Herrn Laubacher zu sprechen kommen, der gesagt hat, es werde ja heute so gehandhabt, dass Kundgebungen relativ locker zugelassen würden. Das ist eine unglückliche Regelung, denn ein Kundgebungsreglement sollte für alle gelten und nicht vom Willen der Leute abhängen, die dann auf dem Platz dieses Verbot durchsetzen müssen. Mir geht es wie Judith Stamm, die am 10. März 1993 bei der Nichtwahl von Christiane Brunner sagte: "Vor der Tür steht der Souverän." In einer lebendigen Demokratie sollte Platz dafür sein, dass sich die Bevölkerung auch während der Sessionen an uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier wenden kann.

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen.